November 2012

121118

ENERGIE-CHRONIK


Bundesgerichtshof bestätigt Kartellamts-Entscheidung zu Konzessionsabgaben

Das Bundeskartellamt hat der Gasversorgung Ahrensburg (GAG) zu Recht untersagt, ihre Konzessionsabgaben so auszugestalten, daß Wettbewerber faktisch benachteiligt werden. Wie die Behörde am 9. November mitteilte, wies jetzt auch der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde des kommunalen Gasversorgers zurück. Die schriftliche Begründung des Urteils lag bis Ende November noch nicht vor.

Das Bundeskartellamt hatte am 16. September 2009 der GAG untersagt, von neuen Gaslieferanten eine überhöhte Konzessionsabgabe zu erheben (091012). In erster Instanz war diese Entscheidung vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt worden. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs hatte die Rechtsbeschwerde des Unternehmens auch in letzter Instanz keinen Erfolg.

Bei einer deutschlandweiten Abfrage und Analyse für die Jahre bis 2009 hatte das Bundeskartellamt die wettbewerbsschädigende Wirkung überhöhter Konzessionsabgaben festgestellt. Bundesweit hatten über 20 Prozent der Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft von neuen Gaslieferanten überhöhte Konzessionsabgaben verlangt, was mit weniger Wettbewerb und einer niedrigeren Wechselquote einherging.

Links (intern)