Oktober 2012 |
121013 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das US-Handelsministerium hat am 10. Oktober die hohen Antidumping-Zölle bestätigt, mit denen seit Mai die Einfuhr von kristallinen Solarzellen aus China belegt wird (120511). Die Untersuchungen seiner "International Trade Administration" ergaben, daß die chinesischen Solarzellen um 18 bis 250 Prozent unter dem "fairen" Marktpreis verkauft wurden, wie ihn die US-amerikanische Anti-Dumping-Gesetzgebung definiert. Ferner seien die chinesischen Importe um 15 bis 16 Prozent von der Pekinger Regierung subventioniert worden. Auch dafür werden Strafzölle fällig. Für den Großteil der betroffenen Unternehmen ergibt sich ein kombinierter Strafzoll um die dreißig Prozent. Beim Branchenführer Suntech sind es 36 Prozent. Eine endgültige Entscheidung trifft am 7. November die US-Behörde "International Trade Commission".
Die Festsetzung vorläufiger Strafzölle im Mai dieses Jahres verpflichtete die chinesischen Importeure nur zur Bildung entsprechender Rücklagen. Mit Abschluß der Untersuchung werden die Anti-Dumping-Zölle tatsächlich erhoben. Die Untersuchung bejahte außerdem das Vorhandensein "kritischer Umstände". Die Zölle sind deshalb von allen Unternehmen – mit Ausnahme von Suntech – für einen Zeitraum von 90 Tagen rückwirkend zu entrichten.
Die EU-Kommission hat am 6. September ebenfalls ein Anti-Dumping-Verfahren wegen der Überflutung des europäischen Marktes für Solarzellen und -Wafern aus China eingeleitet. Sie folgte damit einem Antrag des neugegründeten Branchenverbands "EU Pro Sun", in dem sich auf Initiative der SolarWorld AG mehr als zwanzig Unternehmen der Branche zusammengeschlossen haben. SolarWorld hatte zuvor auch die Einleitung des Anti-Dumping-Verfahrens in den USA bewirkt.
Wie die Kommission dazu mitteilte, handelt es sich um den bedeutendsten Anti-Dumping-Antrag, der jemals bei ihr eingegangen ist, da China allein im Jahr 2011 Solarzellen im Wert von 21 Milliarden Euro in die EU exportierte. Die Untersuchung werde 15 Monate dauern. Sofern sich dabei ausreichend Anscheinsbeweise für Dumping ergeben, bestehe nach neun Monaten die Möglichkeit, vorläufige Anti-Dumping-Zölle einzuführen.
Die Eröffnung des Anti-Dumping-Verfahrens dürfte die Kommission in eine gewisse Verlegenheit gebracht haben, da am 20. September der 15. Gipfel EU – China anstand, bei dem beide Seiten eine Verstärkung ihrer seit 2003 bestehenden "umfassenden strategischen Partnerschaft" und sogar die Kooperation ihrer Wettbewerbsbehörden vereinbarten. Aber die Kommission ist nun mal – worauf sie in ihrer Mitteilung sicher nicht ganz zufällig hinwies – rechtlich verpflichtet, eine solche Untersuchung einzuleiten, wenn ein Wirtschaftszweig der Union einen diesbezüglichen Antrag stellt und ihn hinreichend begründen kann. Voraussetzung ist, daß die Antragsteller 25 Prozent der EU-Produktion vertreten und über einen größeren Marktanteil verfügen als jene Hersteller, die gegen den Antrag sind. Wie die Kommission feststellte, erfüllt der Antrag von "EU Pro Sun" beide Voraussetzungen und enthält auch genügend Anscheinsbeweise, um die Einleitung einer Untersuchung zu rechtfertigen.
Aufgrund der nun eingeleiteten Untersuchungen wird die Kommission bis Juni 2013 bekanntgeben, ob sie vorläufige Anti-Dumping-Zölle einführt, die Untersuchung fortsetzt oder das Verfahren einstellt. Bevor sie beim Rat die endgültige Verhängung von Anti-Dumping-Zöllen beantragt – befristet auf fünf Jahre – , muß sie aber erst einmal eine sogenannte Prüfung des Unionsinteresses durchführen. Falls die ergibt, daß die Belastung der EU-Wirtschaft infolge der vorgesehenen Maßnahmen größer ist als der Nutzen für die Antragsteller, kann sie dem Rat trotzdem die Einstellung des Verfahrens vorschlagen.
Wie das Statistische Amt der EU (Eurostat) anläßlich des Gipfels am 20. September mitteilte, ist China nach den USA der zweitgrößte Handelspartner der 27 EU-Staaten. Von 2000 bis 2011 stiegen die EU-Ausfuhren nach China von 26 auf 136 Milliarden Euro. Die Importe aus China erhöhten sich im selben Zeitraum von 75 auf 293 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2012 gingen neun Prozent der EU-Exporte nach China, während in umgekehrter Richtung die Chinesen 16 Prozent der EU-Importe bestritten. Der weitaus größte Exporteur war dabei Deutschland mit einem Anteil von 47 Prozent bzw. 34 Milliarden Euro, gefolgt von Frankreich (11 %) und und Großbritannien (8 %). Als einziges EU-Land verzeichnete Deutschland kein Außenhandelsdefizit, sondern einen Überschuß von vier Milliarden Euro. Insgesamt entwickelte sich das Außenhandelsdefizit der EU-Staaten gegenüber China aber rückläufig.
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