September 2012

120907

ENERGIE-CHRONIK


EU-Parlament verabschiedete neue Richtlinie zur Energieeffizienz

Das Europäische Parlament verabschiedete am 11. September die neue Richtlinie zur Energieeffizienz, die von der Kommission im Juni 2011 vorgeschlagen worden war (110609). Mit 632 Ja-Stimmen gegen 25 Nein-Stimmen und bei 19 Enthaltungen billigte das Parlament ohne Änderungen einen Kompromiß, der im Juni nach monatelangen Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission erzielt worden war. Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vom 5. April 2006 (060306) sowie die Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 11. Februar 2004 (040206). Sie muß jetzt nur noch vom Ministerrat verabschiedet werden, was jedoch als Formsache gilt, und wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Anschließend ist sie von den Mitgliedstaaten binnen 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen.

Der erzielte Kompromiß nimmt gewisse Abstriche am ursprünglichen Entwurf der Kommission vor. Nach übereinstimmender Ansicht wird die Kommission deshalb ihr erklärtes Ziel einer Energieeinsparung um 20 Prozent bis 2020 klar verfehlen, was allerdings wohl auch bei Verwirklichung ihrer überzogenen Vorschläge zu erwarten gewesen wäre. So wollte sie ursprünglich den Mitgliedsstaaten vorschreiben, jährlich 3 Prozent der Bodenflächen aller Gebäude, die der öffentlichen Hand gehören, einer "energetischen Sanierung" zu unterziehen. Jetzt gilt diese Bestimmung nur noch für Gebäude, die sich "im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden". Die deutschen Kommunen, die schon heute nicht wissen, woher sie das Geld für die Instandhaltung von Straßen und zur Erfüllung anderer wichtiger Aufgaben nehmen sollen, entgehen dadurch einer zusätzlichen Milliarden-Belastung.

Etwas entschärft wurde auch die vorgesehene Verpflichtung von Energieverteilern oder Energieeinzelhandelsunternehmen, jedes Jahr Einsparungen in Höhe von 1,5 Prozent ihres Energieabsatzvolumens zu erzielen, indem sie bei ihren Strom-, Gas- oder Fernwärmekunden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durchführen. Nun ist nur noch von einem "kumulierten Endenergieeinsparziel" in dieser Höhe die Rede. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie dieses Ziel durch Einbeziehung von Energieverteilern und / oder Energieeinzelhandelsunternehmen in ein "Energieeffizienzverpflichtungssystem" erreichen.

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