August 2012

120811

ENERGIE-CHRONIK


Regierung kürzt "Managementprämie" für Wind- und Solarstrom

Die Bundesregierung beschloß am 29. August eine Verordnung zur Kürzung der sogenannten Marktprämie für die Direktvermarktung von Wind- und Solarstrom. Sie setzt damit eine der zusätzlichen Vereinbarungen um, auf die sich am 27. Juni der Vermittlungsausschuß im Rahmen der Verhandlungen über den Solar-Kompromiß einigte (120602). Die Verordnung kürzt jenen Teil der Marktprämie, der als "Managementprämie" gewährt wird und im laufenden Jahr 1,2 Cent pro Kilowattstunde beträgt, ab 2013 um jeweils 0,35 Cent/kWh. Sie kann nach Zustimmung des Bundestags in Kraft treten.

"Mit dieser Verordnung entlasten wir die EEG-Umlage und damit die Verbraucher um rund 160 Millionen Euro pro Jahr", erklärte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU). Die Erfahrung habe gezeigt, daß die Managementprämie für Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu hoch angesetzt war. Die Absenkung um 0,35 Cent je Kilowattstunde werde auch für die nachfolgenden Jahre entsprechend fortgeschrieben. Für fernsteuerbare Windenergie- und Photovoltaikanlagen falle die Reduzierung mit 0,25 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2013 etwas geringer aus. Damit wolle man einen Anreiz setzen, insbesondere bestehende Anlagen schneller mit der Fernsteuertechnik auszustatten, um eine bedarfsorientierte Steuerung der Anlagen durch Dritte zu erleichtern.

Mit der Prämie läßt sich auch ohne Vermarktung verdienen

Die Managementprämie ist ein Bestandteil der sogenannten Marktprämie, die das neugefaßte Erneuerbare-Energien-Gesetz seit Beginn des Jahres in § 33g EEG gewährt. Gemäß Anlage 4 des Gesetzes geht sie als Faktor "PM" in die Berechnungsformel ein und ist "die Prämie für die notwendigen Kosten für die Börsenzulassung, für die Handelsanbindung, für die Transaktionen für die Erfassung der Ist-Werte und die Abrechnung, für die IT-Infrastruktur, das Personal und Dienstleistungen, für die Erstellung der Prognosen und für Abweichungen der tatsächlichen Einspeisung von der Prognose". Die so entstehenden Kosten wurden für Wind- und Solarstrom allerdings erheblich höher angesetzt als sie es tatsächlich sind. Vor allem bei größeren Mengen lohnt sich deshalb für die Anlagenbetreiber allein schon die Inanspruchnahme der Managementprämie, auch wenn die Marktprämie keinen Vorteil gegenüber der Fixvergütung bringt. Das hat zu erheblicher Kritik geführt, zumal die "Marktprämie" ohnehin umstritten ist. Mit der nun verfügten Kürzung macht die Bundesregierung von § 64f Abs. 3 EEG Gebrauch, wonach sie die Höhe der Managementprämie durch Rechtsverordnung festsetzen kann.

Zunächst sollte die Absenkung 0,40 Cent betragen

Der Referentenentwurf des Gesetzes vom 20. Juli sah noch vor, die Managementprämie gegenüber der bisherigen Regelung um 0,40 Cent zu senken. Sie hätte damit 0,60 Cent pro Kilowattstunde für 2013 betragen, 0,45 Cent für 2014 und 0,30 Cent ab 2015. Nun sind es jeweils 0,05 Cent mehr. Analog dazu sollte für fernsteuerbare Wind- und Solaranlagen die Managementprämie zunächst um jeweils 30 Cent gekürzt werden.

Lobby-Geschrei und verunklarende Berichterstattung

Über die Notwendigkeit einer Kürzung der überhöhten Managementprämie bestand parteiübergreifend Einigkeit. Dennoch jammerte die Stromhändler-Lobby laut und nicht ohne Erfolg, wie die Kürzung der Kürzung um 0,05 Cent zeigt. "Die derzeit diskutierte überzogene Kürzung würde den gerade sich entwickelnden Markt abwürgen", ließ sich etwa die BDEW-Chefin Hildegard Müller gegenüber der FAZ (13.8.) vernehmen. Statkraft-Chefhändler Stefan Göbel klagte gegenüber der FTD (27.6.) darüber, daß zu starke Abstriche "Innovationen und Investitionen bremsen" würden. Dabei war in den Berichten dieser und anderer Medien nicht von der überhöhten Managementprämie die Rede, sondern nur allgemein von einer Kürzung der Marktprämie.

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