Februar 2011

110207

ENERGIE-CHRONIK


Emissionshandels-Register zum Teil wieder geöffnet – Betrug geht weiter

Die EU-Kommission hat die am 19. Januar verfügte Sperrung aller nationalen Register für Emissionshandels-Zertifikate zum Teil wieder aufgehoben. Am 4. Februar durften Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und die Slowakei ihre Register wieder öffnen. Am 11. Februar folgte Portugal, am 24. Februar Belgien, Luxemburg und Estland. Dem Großteil der EU-Staaten gelang es aber vorerst nicht, den erhöhten Sicherheitsanforderungen nachzukommen. Ihre Register blieben deshalb weiter geschlossen. Die Kommission will so den weiteren Diebstahl von Zertifikaten verhindern. Anfang des Jahres waren bislang unbekannte Kriminelle in die elektronischen Registrierungssysteme eingedrungen und hatten Zertifikate im Wert von rund 28 Millionen Euro erbeutet (110105).

Steuerfahndung durchsuchte 150 Unternehmen in Italien

Der im Dezember 2009 aufgedeckte Umsatzsteuerschwindel mit Emissionshandels-Zertifikaten (091204) scheint unterdessen weiterzugehen. Wie die EU-Polizeibehörde Europol am 28. Dezember 2010 mitteilte, haben Steuerfahnder der Guardia di Finanza unter Leitung der Mailänder Staatsanwaltschaft am 17. Dezember rund 150 Unternehmen in acht Regionen Italiens durchsucht. Zuvor habe die italienische Strombörse GME den gesamten Handel mit Emissionszertifikaten wegen einer sehr hohen Anzahl an verdächtigen Transaktionen ausgesetzt. Durch die neuesten Machenschaften sei zusätzlich zu dem bisher auf fünf Milliarden Euro geschätzten Schaden ein Umsatzsteuer-Verlust von schätzungsweise 500 Millionen Euro entstanden.

Landwirte sollten für "Klimawandel-Entschädigungsfonds" zahlen

Auf die von Brüssel betriebene Klimapolitik spekulierten auch Betrüger, die im Dezember 2010 gefälschte Rechnungen an landwirtschaftliche Betriebe verschickten. Unter dem Logo der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurden die Bauern aufgefordert, binnen zwei Wochen eine angeblich fällige Zahlung an einen "Klimawandel-Entschädigungsfonds" (KLEF) zu leisten. Der verlangte Betrag belief sich auf 1,6 bis 1,9 Prozent der dem Betrieb gewährten Agrarsubventionen. Die Betrüger machten sich in diesem Fall den Umstand zunutze, daß auf Betreiben der EU-Kommission die Empfänger von Agrarsubventionen und die Höhe der erhaltenen Summen im Internet veröffentlicht wurden. Diese Praxis wurde jedoch Anfang November durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg gestoppt.

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