Januar 2011

110107

ENERGIE-CHRONIK


Opposition verklagt Landesregierung wegen Kaufs der EnBW


Grüne und SPD werfen dem CDU-Ministerpräsidenten Mappus vor, mit dem Kaufvertrag für die EnBW das Parlament übergangen zu haben.

Die beiden Oppositions-Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg werden die schwarz-gelbe Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof verklagen, weil sie mit dem Kauf des EDF-Aktienpakets an der Energie Baden-Württemberg (EnBW) den Landtag vor vollendete Tatsachen gestellt hat (101201). Wie der SPD-Fraktionsvize Nils Schmid und Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann am 20. Januar erklärten, hat die Landesregierung mit der Umgehung des Parlaments gegen die Landesverfassung verstoßen. Mit ihrem gemeinsamen Antrag wollen die beiden Fraktionen erreichen, dass der Staatsgerichtshof dem Finanzminister Willi Stächele (CDU) bescheinigt, zu Unrecht seine Zustimmung zum Kauf der EnBW- Aktien erteilt zu haben. In diesem Falle würde dem propagandistischen Coup, den Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) mit dem Kauf der EnBW kurz vor den Landtagswahlen beabsichtigt, ein guter Teil seiner Wirkung genommen. Mit einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist aber keinesfalls vor den Landtagswahlen am 27. März zu rechnen.

Die Landesregierung begründet die Übergehung des Parlaments damit, daß die EDF darauf bestanden habe, den rechtskräftigen Abschluß des Kaufvertrags nicht von der Zustimmung des Landtags zu den erforderlichen Kreditgarantien abhängig zu machen. Sie berief sich ferner auf Artikel 81 der Landesverfassung, der es in Fällen höherer Gewalt der Landesregierung erlaubt, Ausgaben ohne vorherige Zustimmung des Parlaments zu tätigen.

Diese Argumentation wird von der Opposition angezweifelt, was das angebliche Verhalten der EDF betrifft, und im übrigen für rechtswidrig gehalten. "Die Regierung hat beim Kauf des milliardenschweren Aktienpakets das Haushaltsrecht des Parlaments verletzt", sagte SPD- Spitzenkandidat Nils Schmid zur Begründung des Antrags. Der Kaufvertrag hätte nur unter Parlamentsvorbehalt geschlossen werden dürfen. "Auch wenn das Mappus offenbar nicht weiß: In Baden- Württemberg steht die Landesverfassung höher als das Aktienrecht."

"Der Finanzminister beruft sich zu Unrecht auf das Notbewilligungsrecht", betonte auch der grüne Spitzenkandidat Wilfried Kretschmann. Die Ausnahmeregelung der Landesverfassung erlaube der Regierung rechtsverbindliche Ausgaben ohne Zustimmung des Landtags nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses. Ein solcher Fall habe aber erkennbar nicht vorgelegen.

SPD und Grüne haben die Professoren Joachim Wieland von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Martin Morlok von der Universität Düsseldorf beauftragt, die Antragsschrift zu verfassen und die Vertretung vor Gericht zu übernehmen. Mit der Einreichung des Antrags beim Staatsgerichtshof sei "noch im Februar" zu rechnen.

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