Dezember 2010 |
101216 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Umweltbundesamt (UBA) machte am 2. Dezember auf Gefahren aufmerksam, die vom Quecksilbergehalt der sogenannten Energiesparlampen ausgehen. Das Amt hatte zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller einem Bruchtest unterzogen. Die eine enthielt die höchstzulässige Menge von fünf Milligramm Quecksilber, die andere nur zwei Milligramm. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden "sowohl nach fünf Minuten als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben". Das Amt empfahl deshalb vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten bruchsichere Energiesparlampen, die durch eine Ummantelung oder andere Schutzvorkehrungen vor dem Zerbrechen geschützt sind.
Das Umweltbundesamt hat bisher das Glühlampenverbot der EU kritiklos unterstützt. Es kehrte auch schnell zu dieser Linie zurück, als mehrere Europa-Abgeordnete von CDU und FDP den Testbericht zum Anlaß nahmen, um eine Aufhebung des Glühlampenverbots zu fordern. "Es wäre falsch, jetzt in das Zeitalter der Energieverschwendung zurückzukehren", sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth am 22. Dezember der Nachrichtenagentur AFP. Die Forderung nach einem Aussetzen des Glühlampenverbots sei "insgesamt nicht verhältnismäßig zu diesen Befunden". Eine Sprecherin von EU-Energiekommissar Günther Oettinger versicherte am selben Tag der Nachrichtenagentur DPA, daß an eine Aussetzung oder gar Rückgängigmachung des Verbots nicht gedacht sei.
Die vom Zoll beschlagnahmten 40.000 "Heatballs" aus China (101114) wurden inzwischen von der Bezirksregierung Köln zweifelsfrei als Glühlampen der verbotenen Leistungsklassen 100 und 75 Watt identifiziert. Laut einem VDE-Gutachten erfüllen sie die Sicherheitsvorschriften, verbrauchen aber mehr Strom, als neuerdings durch die EG-Verordnung Nr. 244/2009 für die Erzeugung einer bestimmten Lichtmenge erlaubt ist. Der Importeur darf deshalb die "Heatballs" innerhalb Deutschlands und der EU weder ausstellen noch in Verkehr bringen. Bei Zuwiderhandeln droht ihm ein Zwangsgeld.
Die Erfinder des "Heatballs" wiesen ihrerseits erneut daraufhin, daß es sich bei der Importware aus China um Kleinheizkörper mit Leuchtwirkung als Nebeneffekt handele, die ihrer Bestimmung gemäß gar nicht unter das Glühlampen-Verbot fallen könnten. "Der Heatball mag zwar optisch einer Glühbirne sehr ähnlich sehen", heißt es mit satirischem Unterton in dem Schreiben an die Bezirksregierung. "Der wesentliche und entscheidende Unterschied zu einer Glühbirne besteht aber in dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Heatballs, der ausschließlich zum Heizen bestimmt ist. Der Verwendungszweck läßt sich auch der Verpackung, auf der der Begriff 'Heizelement' verzeichnet ist, entnehmen."
Über ihren Rechtsanwalt machen die Erfinder des "Heatballs" ferner geltend, daß die kognitive Umstrukturierung der klassischen Glühlampe zu einem Kleinheizkörper als "Aktionskunst" zu werten sei, die unter das Kunstprivileg des Grundgesetzes falle:
"Charakteristikum des Heatballs ist seine Eigenschaft als von Art. 5 Abs.3 GG geschütztes Kunstobjekt. Unsere Mandantin hat durch die Wahl der Form des Heatballs und dessen weiteren Erscheinungsbildes ein Objekt gewählt, durch welches sie vordergründig versucht, an dem Sinngehalt der EG-Verordnung Kritik zu üben und eine Diskussion über vernunftgesteuerte Umweltpolitik in Gang zu setzen. Der Heatball ist keine Glühlampe, sondern ein Synonym für den Aufruf, der Bevölkerung möge durch Hinterfragen der Notwendigkeit solcher vermeintlich dem Schutz der Umwelt verschriebener EG-Verordnungen 'ein Licht aufgehen', insbesondere vor dem Hintergrund, daß der Schutz der Regenwälder weiterhin nicht mit der entsprechenden Notwendigkeit verfolgt werde, während der Einsatz sog. Energiesparlampen den vermehrten Gebrauch umwelt- und gesundheitsschädlichen Quecksilbers fördere."
Die EU-Kommission versteht allerdings auch in Sachen Kunst keinen Spaß: Presseberichten zufolge haben ihre zuständigen Experten jetzt entschieden, daß künstlerische Installationen aus handelsüblichen Leuchtmitteln und Schaltern ab sofort ihren Status als Kunstobjekte verlieren. Das bedeutet beispielsweise, daß Lichtkunstwerke wie die des Amerikaners Dan Flavin nicht mehr zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent in die EU eingeführt werden dürfen. Außerdem ist nun kaum noch anzunehmen, daß Brüssel den "Heatball" als Kunstwerk anerkennen und tolerieren wird.