April 2010

100415

ENERGIE-CHRONIK


Kommunen kündigten EWE den Konsortialvertrag zu Recht

Den kommunalen Anteilseignern des ostdeutschen Ferngasunternehmens VNG war eine weitere Zusammenarbeit mit dem Großaktionär EWE nicht zuzumuten. Sie durften deshalb den mit EWE geschlossenen Konsortialvertrag im September 2008 vorzeitig kündigen. Zu diesem Spruch gelangte jetzt ein Schiedsgericht. Die EWE bestätigte am 15. April einen entsprechenden Bericht der "Leipziger Volkszeitung" vom selben Tag, ohne den Sachverhalt zu kommentieren.

Die Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft (VUB), die für zwölf ostdeutsche Kommunen deren VNG-Beteiligungen in Höhe von 25,79 Prozent bündelte, hatte mit EWE (47,9 Prozent) einen Konsortialvertrag zur gemeinsamen Führung des Unternehmens geschlossen. Als sie diesen Vertrag Anfang September 2008 kündigte, war das Verhältnis zwischen beiden Seiten bereits total zerrüttet: Im Zuge eines seit Mai 2007 offen geführten Machtkampfes (070504) entzog die VUB dem Großaktionär EWE ihre Unterstützung, während dieser versuchte, einzelnen VUB-Mitgliedern ihre VNG-Beteiligungen abzukaufen und so die Aktienmehrheit zu erlangen (080409).

Auf die Kündigung des Vertrags reagierte die EWE damals mit einer Klage und Schadenersatzforderungen. Die Stadt Halle begründete deshalb ihre Absicht zum Austritt aus der VUB und Verkauf ihres Anteils ausdrücklich mit drohenden Schadenersatzansprüchen, falls die EWE mit ihrer Klage Erfolg haben sollte (080905).

Damit ist nun nicht mehr zu rechnen. Dem Zeitungsbericht zufolge heißt es im Schiedsspruch: "Angesichts der weitgehenden Ergebnislosigkeit der bisherigen Partnerschaft und der Tatsache, daß für die nahe Zukunft keine konkreten Anhaltspunkte für eine zielgerichtete Verbesserung der Zusammenarbeit erkennbar waren, war den Beklagten ein Festhalten am Konsortialvertrag nicht mehr zumutbar."