Dezember 2009 |
091209 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Energiebörsen European Energy Exchange AG (EEX) und Powernext SA haben die Zusammenlegung ihrer jeweiligen Spot- und Terminmärkte, die sie vor zwei Jahren vereinbarten (071208), inzwischen verwirklicht. Zu diesem Zweck wurden die beiden Tochtergesellschaften Epex Spot SE (für den Spotmarkt) und EEX Power Derivatives (für den Terminmarkt) gegründet. Seit Oktober 2009 werden die Handelsvolumina an beiden Märkten gemeinsam veröffentlicht. Im November 2009 setzten die beiden Tochtergesellschaften insgesamt ein Volumen von 113,4 Terawattstunden (TWh) um, wovon der allergrößte Teil mit 94,4 TWh auf den Terminhandel entfiel.
Die EEX Power Derivatives GmbH, die am 1. Januar 2008 gegründet wurde, hat ihren Sitz in Leipzig sowie eine Niederlassung in Paris. Sie gehört zu 80 Prozent der EEX AG und zu 20 Prozent der französische Powernext SA. Die Marktteilnehmer können sowohl finanziell erfüllte Phelix-Futures und Optionen als auch physisch erfüllte Strom-Futures mit Lieferung nach Deutschland und Frankreich handeln.
Die EPEX Spot SE ist eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea) mit eingetragenem Sitz in Paris und einer Niederlassung in Leipzig. Sie gehört zu jeweils 50 Prozent EEX und Powernext. Die Produktpalette umfasst den Stromspothandel für Frankreich, Deutschland/Österreich und die Schweiz.
Das Clearing und die Abwicklung aller Geschäfte der EPEX Spot und EEX Power Derivatives erfolgt durch die European Commodity Clearing AG (ECC) mit Sitz in Leipzig, die ein Tochterunternehmen der EEX ist.
Ungeachtet der organisatorischen Zusammenfassung unter dem Dach der neuen Epex erfolgen die Spotmarkt-Auktionen für die Marktgebiete Schweiz, Frankreich und Deutschland/Österreich weiterhin getrennt, und zwar in zeitlich versetzter Reihenfolge mit dem Fixing um 10.30, 11.00 und 12.00 Uhr. Bei den Auktionen für die Schweiz und Frankreich sind nur positive Preise bis zu 3000 Euro/MWh zulässig. Im Marktgebiet Deutschland/Österreich sind dagegen seit September 2008 auch negative Preise bis zu 3000 Euro/MWh möglich. Die Einführung dieser Regelung erfolgte auf Verlangen der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Sie begründeten dies damit, daß es wirtschaftlicher sein könne, den Strom zu verschenken und dem Käufer noch ein Draufgeld zu geben, als Kraftwerke runter- und hochzufahren. Vermutlich hatten sie dabei aber bereits die Neuregelung des EEG-Abrechnungsverfahrens im Blick, die es ihnen ab Januar 2010 ermöglicht, solche Verluste aus Negativpreisen für eingespeisten EEG-Strom über das Börsengeschehen komplett auf die Verbraucher abzuwälzen. Trotz der weiterhin bestehenden Verpflichtung zur vorrangigen Abnahme von EEG-Strom können sie dann den Kraftwerkseinsatz optimieren, ohne für die daraus entstehenden Mehrkosten aufkommen zu müssen (091201).
Auf seiner Sitzung am 2. Dezember befaßte sich der Börsenrat der Epex auch mit den jüngsten Negativpreis-Rekorden am 4. Oktober und 24. November (091201). Er hielt es aber anscheinend für ausreichend, eine zweite Auktion durchzuführen, wenn die Preise unter minus 150 Euro/MWh fallen, wie das schon bisher möglich ist. Ferner erörterte er die Preisexplosion, die bei der französischen Auktion am 18. Oktober 2009 mit Lieferung am 19. Oktober 2009 aufgetreten war (091202). Wie aus einer Mitteilung der französischen Regulierungsbehörde CRE hervorgeht, will er hier anscheinend eine Wiederholung dadurch verhindern, daß die Auktion für die Schweiz etwas vorgezogen und die Preisbildung für das französische Martgebiet früher beobachtet wird.
Am 30. Oktober 2009 startete die EEX unter wwww.transparency.eex.com eine spezielle Internet-Seite, die den Vorwurf einer mangelnden Transparenz des Börsengeschehens entkräften soll. Sie ist das Resultat gemeinsamer Bemühungen mit den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern Transpower, Vattenfall, Amprion und EnBW. Beteiligt sind außerdem einzelne Kraftwerksbetreiber und die Branchenverbände BDEW, VIK und VKU. Die neue "Transparenzplattform" bietet Erzeugungs- und Verbrauchsdaten, wobei erstmals gesetzliche Veröffentlichungspflichten und freiwillige Angaben zusammengeführt werden.