Januar 2009

090109

ENERGIE-CHRONIK


EWE verzichtet auf den Anteil von Jena, aber nicht auf die VNG

Der niedersächsische Energiekonzern EWE und die Stadtwerke Jena-Pößneck haben am 28. Januar ihren vor neun Monaten geschlossenen Vertrag über den Verkauf einer Beteiligung von 1,04 Prozent am ostdeutschen Gasversorger VNG (080409) rückgängig gemacht. Die Vertragsauflösung erfolgte im Beisein von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), der Beauftragter des Bundes für Ostdeutschland ist und früher Oberbürgermeister von Leipzig war.

Damit entfällt für EWE ein wichtiger Baustein zur Erlangung der Mehrheit an VNG. EWE-Chef Werner Brinker betonte allerdings, daß sein Unternehmen weiterhin an der Mehrheitsübernahme interessiert sei. Mit der Vertragsauflösung habe man nur einem juristischen Streit aus dem Weg gehen wollen. Es sei jetzt sinnvoller, eine "politische Lösung" zu finden.

Die Stadtwerke Jena sind nach der Auflösung des Vertrags mit der EWE bereit, ihren Anteil an die Gesellschaft VUB zu verkaufen, in der elf ostdeutsche Stadtwerke ihre Beteiligungen an der VNG gebündelt haben. Sie erwarten aber, daß ihnen die VUB dafür mindestens ebensoviel bezahlt wie EWE.

Ein Gerichtsurteil und das Kartellamt machen EWE zu schaffen

Im November hatte das Landgericht Gera der Klage von ostdeutschen Stadtwerken stattgegeben, die ein Vorkaufsrecht auf den von Jena-Pößneck gehaltenen Anteil an VNG geltend machten (081107). Das Urteil gilt sinngemäß ebenso für den von den Stadtwerken Halle beabsichtigten Verkauf ihrer Beteiligung von 3,66 Prozent an VNG. Inzwischen wackelt dieser weitere Baustein, mit dem die EWE im zweiten Schritt die Mehrheit an VNG zu erlangen hoffte, noch stärker, denn am 17. Dezember hat sich der Stadtrat von Halle gegen die Verkaufsabsichten der Stadtverwaltung ausgesprochen. Zu einem Vertrag mit EWE dürfte es deshalb vorläufig erst gar nicht kommen.

Vermutlich werden vor allem deshalb nun die Karten neu gemischt, weil die Energie Baden-Württemberg (EnBW) eine strategische Beteiligung an EWE beabsichtigt (080701), die nach Feststellung des Bundeskartellamts im Gasbereich wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwirft (081208). Der definitive Verzicht auf die VNG-Beteiligung von Jena erleichtert EWE und EnBW die Verhandlungen mit der Behörde. Die Entscheidungsfrist läuft noch bis zum 9. März.