November 2008 |
081114 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das schweizerische Bundesamt für Energie (BFE) gab am 6. November die Standortregionen bekannt, die sich nach Ansicht der "Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle" (Nagra) aufgrund ihrer Geologie für den Bau von Endlagern für radioaktive Abfälle eignen. Es handelt sich um drei Standortregionen für hochradioaktive sowie sechs Standortregionen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Im laufenden Auswahlverfahren werden diese Standortregionen in drei mehrjährigen Etappen eingehend geprüft und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen eingeengt. Definitive Standortentscheide sollen in rund zehn Jahren erfolgen.
Die insgesamt neun Standortregionen für die mögliche Endlagerung hochradioaktiver und schwach- bis mittelradioaktiver Abfälle konzentrieren sich auf sechs Gebiete und überlappen sich teilweise. Die meisten liegen direkt an der Grenze zu Deutschland oder nicht weit davon entfernt. Nur der Standort Wellenberg südlich des Vierwaldstätter Sees (rechts unten) befindet sich in der inneren Schweiz. (Karte: Nagra) |
Für das Lager für hochaktive Abfälle werden die Gebiete Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg vorgeschlagen, in denen das bevorzugte Wirtgestein – der Opalinuston – in geeigneter Ausdehnung und Tiefenlage vorkommt. Für die schwach- und mittelaktiven Abfälle kommen – neben den drei bereits oben genannten – die Gebiete Südranden, Jura-Südfuß sowie Wellenberg in Frage. Für diese Abfälle eignen sich neben dem Opalinuston als Wirtgesteine die Effinger Schichten, der Braune Dogger und die Mergelformationen des Helvetikums.
Von den insgesamt neun möglichen Lager-Standorten grenzen fünf unmittelbar an deutsches Gebiet. Zwei weitere sind nicht weit von der Grenze entfernt (siehe Karte). Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) äußerte deshalb in einer Pressemitteilung seines Ministeriums die Erwartung, "daß die Interessen und Belange der betroffenen südbadischen Bevölkerung größtmögliche Berücksichtigung finden". Im übrigen lobte er aber das Vorgehen der Schweiz als "ersten Schritt in einem langwierigen Prozeß, um den am besten geeigneten Standort auszuwählen". Es sei nicht nachvollziehbar, die Beteiligung an einem Standortauswahlverfahren im benachbarten Ausland einzufordern und im eigenen Land die Notwendigkeit eines solchen Verfahrens strikt abzulehnen. Gabriel zielte mit dieser Bemerkung auf die baden-württembergische Landesregierung, die sich bisher weigert, die in Baden-Württemberg zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle für geeignet befundenen Tongesteine (070409) als Alternative zu Gorleben in Erwägung zu ziehen. Zum Teil handelt es sich dabei um dieselben geologischen Formationen, die jetzt die Schweiz auf ihrem Gebiet ins Visier nimmt.
In der Schweiz gibt es bisher kein Endlager. Vorläufig werden alle radioaktiven
Abfälle zwischengelagert. Genossenschafter der Nagra sind die Schweizerische
Eidgenossenschaft (vertreten durch das Departement des Innern), BKW FMB Energie AG,
Bern (Kernkraftwerk Mühleberg), Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Kernkraftwerk
Leibstadt AG, Nordostschweizerische Kraftwerke AG (Kernkraftwerke Beznau I und II)
und Energie Ouest Suisse (Beteiligung am KKW Leibstadt).