April 2007 |
070409 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Urteil vom 8. März 2006, mit dem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg fünf Klagen gegen das geplante Endlager für schwach radioaktive Abfälle im "Schacht Konrad" zurückwies (060308), ist jetzt rechtskräftig geworden. Wie das Bundesverwaltungsgericht am 3. April mitteilte, hat es am 26. März sämtliche Beschwerden wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurückgewiesen (BVerwG 7 B 72 - 75.06).
Damit sei der Verwaltungsrechtsstreit um das Endlager Schacht Konrad zu Ende, erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD). "Das Urteil ist rechtskräftig. Alle Einsprüche gegen den Planfeststellungsbeschluß sind endgültig abgewiesen. Damit ist der Bund atomgesetzlich verpflichtet, die Umrüstung von Schacht Konrad zum Endlager vorzubereiten. Eine Alternative zur Umsetzung dieses Gerichtsurteils gibt es nicht." Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes habe indessen keine Auswirkungen auf die Debatte um den potentiellen Standort Gorleben für die Endlagerung hochradioaktiven Atommülls.
"Nun steht einer zügigen Inbetriebnahme des Endlagers Konrad rechtlich nichts mehr im Wege", sagte auch Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU). Rund 25 Jahre nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens stehe nunmehr zweifelsfrei fest, dass die Nutzung des Schachtes Konrad als nukleares Endlager rechtmäßig ist. Dies sei ein Durchbruch auf dem Weg zu einer sicheren Endlagerung der nuklearen Abfälle.
Steinsalz eignet sich von allen Wirtsgesteinen am besten für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Zu diesem Schluß gelangt eine Studie, die von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) am 18. April vorgestellt wurde (siehe Karte). Die Studie ergänzt die bereits in den vergangenen Jahren erstellten BGR-Studien zu den Wirtsgesteinen Steinsalz und Kristallingestein, indem sie die Eignung und Verbreitung von Tongesteinsformationen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland untersuchte. Die BGR untersteht dem Bundeswirtschaftsministerium.
Bei der Vorstellung der Tonstudie betonte Staatssekretär Wuermeling als Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums, daß die BGR-Ergebnisse der immer wieder geforderten Suche nach neuen Endlagerstandorten in unterschiedlichen Wirtsgesteinen jegliche Grundlage entziehen würden. Deshalb müsse aus seiner Sicht die Erkundung des Endlagerstandortes Gorleben unverzüglich fortgeführt werden.
Das Bundesumweltministerium meinte dagegen in einer Presseerklärung vom
selben Tag, daß die BGR-Studie "nur Ängste schürt, aber
keine Probleme löst". Eine Bewertung von geologischen Formationen
für die Eignung als Endlagerstandort könne "erst im Kontext eines
gesellschaftlich diskutierten und von der Bundesregierung festgelegten Verfahrens
erfolgen, das internationalen Auswahl- und Sicherheitskriterien entspricht und
Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit bietet". Das
Papier der BGR erfülle diese Anforderungen nicht.