November 2008 |
081108 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Durchschnittserlös für Strom an Letztverbraucher erhöhte sich 2007 um durchschnittlich 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei den Tarifkunden (Haushalte, Kleinverbraucher) war der Anstieg mit 4,9 Prozent noch höher. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung, die das Statistische Bundesamt am 11. November veröffentlichte (siehe Grafik1).
Bei diesen Zahlen ist allerdings die Mehrwertsteuer noch nicht berücksichtigt. Faktisch war der Preisanstieg für private Verbraucher deshalb noch wesentlich höher, zumal sie zusätzlich mit der Mehrwertsteuer auf Strom belastet werden, die gewerbliche Verbraucher über die Preise für Waren und Dienstleistungen an sie weitergeben.
Bei der Abgabe an alle Letztverbraucher erlösten die Versorgungsunternehmen 2007 im Durchschnitt 10,93 Cent je Kilowattstunde. Bei Tarifkunden belief sich der Durchschnittserlös 16,11 Cent auf je Kilowattstunde. Diese Durchschnittserlöse enthalten wiederum die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, nicht aber die Mehrwertsteuer und Stromsteuerrückzahlungen.
Die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittserlöse für Strom enthalten noch nicht die Mehrwertsteuer. Vor allem für Tarifkunden (Haushalte, Gewerbe) ist die tatsächliche Belastung deshalb erheblich größer. Sie lassen aber doch recht gut die allgemeine Tendenz der Preisentwicklung erkennen. Beispielsweise den Tiefpunkt im Jahre 2000, als es vorübergehend auch unter den vier Konzernen zu Wettbewerb kam, sowie den anschließenden kontinuierlichen Anstieg der Strompreise, nachdem das Oligopol wieder Tritt gefaßt hatte. |
Als Grenzpreis für Strom auf Grundlage des Jahres 2007 ermittelte das Bundesamt 8,57 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 6,9 Prozent. Der Grenzpreis für Strom ergibt sich aus den Durchschnittserlösen für die Stromabgabe an alle Sondervertragskunden. Er stellt gemäß der Konzessionsabgabenverordnung die Grenze dar, unterhalb der im zweiten darauffolgenden Jahr die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden (maximal 0,11 Cent/kWh) entfällt. Der für das Jahr 2007 ermittelte Grenzpreis ist mithin 2009 anzuwenden. Im laufenden Jahr gilt der für 2006 ermittelte Grenzpreis von 8,02 Cent/kWh.
Seit der 1999 erfolgten Änderung der Konzessionsabgabenverordnung (990718) gelten auch Stromlieferungen aufgrund von Sonderkundenverträgen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 kV) als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und der Jahresverbrauch beträgt mehr als 30.000 kWh. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die zunehmende Anzahl formaler Sondervertragskunden, die bis zur Liberalisierung des Strommarktes durchweg Tarifkunden waren. Andernfalls wäre der Grenzpreis so stark angestiegen, daß Sondervertragskunden im herkömmlichen Sinne - d.h. Gewerbe- und Industriekunden mit standardisierten oder individuell ausgehandelten Sonderverträgen - praktisch keine Konzessionsabgaben mehr zu entrichten gehabt hätten.
Besonders stark wuchsen die Durchschnittserlöse der Energieunternehmen beim Gasabsatz. Von 1999 bis 2006 stiegen sie für das Produzierende Gewerbe um 129 Prozent und für die sonstigen Gasabnehmer fast um das Doppelte. Auch hier muß überall noch die Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden. |
Bei Gas hat das Statistische Bundesamt den Durchschnittserlös aus den Lieferungen an alle Letztverbraucher für 2007 und damit den neuen Grenzpreis noch nicht festgestellt. Er dürfte aber ebenfalls - wie schon in den Vorjahren - weiter kräftig steigen (siehe Grafik 2). 2006 lag er bei 3,80 Cent/kWh.
Der Grenzpreis für Gas kommt gemäß Konzessionsabgabenverordnung
auf andere Weise als beim Strom zustande. Als Basis gilt hier der Durchschnittserlös
aus den Lieferungen an alle Letztverbraucher im Jahr der Aufnahme der Versorgung von
Sonderkunden. Die so festgelegte Basis wird im Verhältnis der Durchschnittserlöse
des Versorgungsunternehmens aus der Belieferung von Sondervertragskunden von Jahr
zu Jahr verändert. Sofern das Unternehmen schon vor 1992 Sondervertragskunden
versorgt hat, werden 1,5 Cent/kWh als Basis herangezogen. Von Konzessionsabgaben völlig
befreit sind Gaslieferungen an Sondervertragskunden, die jährlich mehr als fünf
Millionen Kilowattstunden beziehen.