Oktober 2008

081012

ENERGIE-CHRONIK


Vattenfall will gegen Auflagen für Kraftwerk Moorburg klagen

Vattenfall will die einschneidenden Auflagen nicht hinnehmen, mit denen der Hamburger Senat die Genehmigung des Steinkohlekraftwerks Moorburg verbunden hat (080904). Wie der Konzern am 10. Oktober erklärte, enthalten die Genehmigungsbescheide "eine Reihe fragwürdiger Formulierungen, die nicht nur dem Antrag des Unternehmens widersprechen, sondern auch der Rechtslage und üblichen Genehmigungspraxis". Die außergewöhnlich restriktiven Bestimmungen begründeten den Verdacht, daß damit ein effektiver Kraftwerksbetrieb nicht ermöglicht, sondern weitgehend verhindert werden solle. Vattenfall werde deshalb "verschiedene Bestimmungen der Bescheide einer gerichtlichen Überprüfung zuführen müssen". Entsprechende Verfahrensschritte würden vorbereitet.

Ergänzend teilte der Konzern am 30. Oktober mit, daß er zunächst nur die wasserrechtliche Erlaubnis vor Gericht anfechten werde. Hier seien "die Abweichungen der Bestimmungen vom üblichen und gesetzlich vorgesehenen Rahmen" besonders erheblich. Was den Genehmigungsbescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz angehe, so werde man "im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu einer Reihe Formulierungen erneut das Gespräch mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) suchen, um eine möglichst einvernehmliche Klärung der betreffenden Punkte herbeizuführen".

Grüne Basis billigt Fortsetzung der Koalition mit der CDU

Auf der anderen Seite will auch die Grün-Alternative Liste (GAL) weiterhin versuchen, das Kraftwerksprojekt mit allen rechtlich zulässigen Mitteln zu verhindern. Dies kündigte die Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, Anja Hajduk, am 9. Oktober auf einer GAL-Mitgliederversammlung an, auf der sie sich rechtfertigen mußte, weil sie entgegen dem Wahlversprechen der GAL den Kraftwerksbau grundsätzlich doch genehmigt hat.

Hajduk begründete ihre Entscheidung mit einem Hinweisbeschluß des Oberverwaltungsgerichts, der die juristische Position von Vattenfall gestärkt und die wasserschutzrechtliche Genehmigung als Instrument zur Verhinderung geschwächt habe. Der GAL-Fraktionsvorsitzende Jens Kerstan warnte die Parteibasis davor, wegen des Konflikts um Moorburg den Ausstieg aus der Koalition zu beschließen: Die bis dahin sehr zurückhaltende Reaktion Vattenfalls auf die noch immer einschneidenden Auflagen zeige, daß der Energiekonzern nur auf einen solchen Beschluß warte, um dann ohne jegliche Auflagen bauen zu können. Die Versammlung ließ sich von solchen Argumenten überzeugen und stimmte mit großer Mehrheit für das weitere Verbleiben der GAL in der Koalition mit der CDU.

Proteste gegen geplantes Steinkohlekraftwerk bei Lubmin

In Greifswald begannen am 28. Oktober die Anhörungen zum geplanten Bau des Steinkohlekraftwerks, das der dänische Dong-Konzern auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Lubmin errichten will (080303). Etwa 200 Gegner des Projekts demonstrierten mit einem Umzug durch die Stadt. Insgesamt liegen 9000 Einwendungen vor. Am heftigsten umstritten ist auch hier die wasserrechtliche Genehmigung, da das Steinkohlekraftwerk - wie das in Moorburg - keine Kühltürme besitzen soll. Das Kühlwasser soll vielmehr einem Nebenarm der Peene entommen und anschließend erwärmt in den Greifswalder Bodden geleitet werden. Auf diese Weise wurde bereits das frühere Kernkraftwerk "Bruno Leuschner" gekühlt, das mit vier Blöcken des russischen Typs WWER-440/230 rund zehn Prozent des Strombedarfs der DDR deckte. Der Kühlwasserverbrauch war dabei so groß, daß am Auslaufkanal des Kernkraftwerks in die Ostsee quasi nebenbei das größte Laufwasserkraftwerk der DDR betrieben werden konnte.

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