Dezember 2007 |
071203 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, sieht in den Stadtwerke-Beteiligungen der Energiekonzerne eines der größten Hindernisse für mehr Wettbewerb auf den Endkundenmärkten. "Wir brauchen eine Obergrenze für den zulässigen Verflechtungsgrad", erklärte er gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen" (10.12.) Die bisherigen Stadtwerke-Beteiligungen der marktbeherrschenden Konzerne müßten auf ein "wettbewerbsunschädliches Niveau" verringert werden.
Der Behördenchef variierte damit einen Vorschlag des hessischen Wirtschaftsministers Alois Rhiel (CDU), der die Großstromerzeuger zum Verkauf eines Teils ihrer Kraftwerkskapazitäten zwingen will (071106). Im Unterschied zu Rhiel möchte Heitzer aber die Zwangsentflechtung von Erzeugungskapazitäten oder Netzen nur als "ultima ratio" in Betracht ziehen. Der Zwangsverkauf von Stadtwerke-Beteiligungen sei einfacher durchzuführen. Er biete "die Chance für mehr Wettbewerb, ohne dringend notwendige Investitionen in Netze und Kraftwerke zu gefährden".
Das Kartellamt hatte 2001 erstmals eine Obergrenze von zwanzig Prozent für Beteiligungen an Stadtwerken gezogen (020107). Wegen der anhaltenden Beteiligungskäufe der Konzerne kündigte die Behörde im Juli 2003 an, künftig noch restriktiver verfahren zu wollen (030719). Im Einzelfall erlaubte sie dann aber doch wieder neue Beteiligungen bis zu 25 Prozent (031111) oder die weitere Aufstockung von bereits bestehenden umfangreichen Beteiligungen (030508). Die 15-prozentige Beteiligung der EnBW an der Mannheimer MVV Energie wurde sogar mit Unterstützung des Bundeskartellamts gegen den Widerstand des betroffenen Kommunalversorgers durchgesetzt (041205).