Juni 2007

070605

ENERGIE-CHRONIK


Vattenfall laufen nach Preiserhöhung die Stromkunden davon

Der Vattenfall-Konzern hat die Schmerzschwelle seiner Stromkunden in Berlin und Hamburg falsch eingeschätzt, als er zum 1. Juli kräftige Strompreiserhöhungen ankündigte (070501). Allein der Konkurrent Nuon hat nach eigenen Angaben seit Anfang Mai rund 18.000 Kunden in Berlin und 12.000 in Hamburg gewonnen. "Das waren größtenteils Kunden von Vattenfall", sagte Nuon Deutschland-Chef Thomas Mecke. "Mit der Tariferhöhung zum 1. Juli ist das Eis beim Stromwechsel gebrochen."

Hinzu kam, daß Vattenfall in den Anschreiben an die Kunden einen Tarif mit Zusatzversicherung als scheinbar günstigste Offerte darstellte und zwei billigere Angebote (mit Rechnungsversand per E-Mail bzw. einer Mindestvertragszeit von sechs Monaten) unter den Tisch fallen ließ. Man habe das angeboten, was die Kunden "in der Regel wünschen", rechtfertigte sich Vattenfall zunächst. Die Alternativen seien nicht erwähnt worden, "um keine Verwirrung zu stiften". Dann allerdings entschuldigte sich der Konzern in großen Zeitungsanzeigen bei seinen Kunden für die "Kommunikationspanne".

Die Zahl der verlorenen Kunden bezifferte Vattenfall-Vertriebsvorstand Hans-Jürgen Cramer zunächst nur mit "einigen Hundert". Später gab Konzernchef Rauscher zu, daß sie sich im fünfstelligen Bereich bewegt: "Egal ob 10.000 oder 15.000, es sind zu viele", sagte er bei einer Pressekonferenz.

Die drei anderen großen Stromkonzerne halten sich derzeit mit Preiserhöhungen noch zurück. Nach Schätzungen des Branchen-Dienstleisters Verivox haben aber rund hundert kleinere Energieversorger den Wegfall der Tarifaufsicht zum 1. Juli 2007 zum Anlaß genommen, ihre Kunden mit höheren Strompreisen zu konfrontieren.

Bundesrat verzichtet auf Verlängerung der Tarifaufsicht

Der Gesetzentwurf zur Verlängerung der Tarifaufsicht über den 1. Juli 2007 hinaus, den das Land Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet hat (061002), stand am 8. Juni auf der Tagesordnung des Bundesrats. Inzwischen waren die Beteiligten aber übereingekommen, auf eine entsprechende Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zugunsten einer Verschärfung des Kartellrechts (070401) zu verzichten. Der Bundesrat folgte deshalb der Empfehlung des federführende Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, den Gesetzentwurf nicht beim Bundestag einzubringen.