Mai 2007

070511

ENERGIE-CHRONIK


Gasnetzbetreiber fügen sich Forderungen der Bundesnetzagentur

Die Gasnetzbetreiberverbände BGW, VKU und GEODE haben ihre Kooperationsvereinbarung vom Juni 2006 (060603) modifiziert. Die ab 1. Juni 2007 geltende Fassung berücksichtigt die Einwände der Bundesnetzagentur, die am 17. November 2006 wesentliche Teile der ersten Vereinbarung für unwirksam erklärt hatte (061112).

Wie die Bundesnetzagentur am 2. Mai mitteilte, entspricht die vom 25. April datierte neue Vereinbarung den Vorgaben ihrer Entscheidung. Statt des Einzelbuchungsmodells enthalte die Vereinbarung nun die wesentlichen Grundpfeiler eines wettbewerbsfreundlichen und massengeschäftstauglichen Zweivertragsmodells. So würden Kosten und Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber in Summe und nicht je Transportfall gewälzt. Die vom Gesetz verlangte Transportpfadunabhängigkeit werde auch durch die interne Bestellung der Netzbetreiber in aggregierter Form gewährleistet. Eine Vereinfachung – insbesondere für Händler, die Haushaltskunden beliefern – ergebe sich zudem aus dem grundsätzlichen Wegfall einer Nominierungsverpflichtung gegenüber dem Ausspeisenetzbetreiber. Ferner erfolge die Bildung von Bilanzkreisen zentral nur noch beim marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber. All dies werde den Abwicklungsaufwand für Transportkunden reduzieren und den Wettbewerb um Gaskunden verbessern.

In einigen Bereichen allerdings erscheine der Bundesnetzagentur eine Weiterentwicklung der Kooperationsvereinbarung sinnvoll. Hierzu gehöre der Bereich der Regel- und Ausgleichsenergie, zu dem die Regelungen in der Kooperationsvereinbarung sehr knapp gehalten seien. Auch die Anzahl von 16 Marktgebieten sei noch immer deutlich zu hoch.

Auch Wingas legt Marktgebiete für H-Gas zusammen

Inzwischen steht fest, daß es ab 1. Oktober 2007 nur noch 14 Marktgebiete geben wird: Am 15. Mai kündigte der Ferngasnetzbetreiber Wingas Transport GmbH & Co. KG an, seine bisher drei Marktgebiete für H-Gas zusammenzulegen. Wingas folgt damit dem Beispiel von E.ON (061208) und RWE (070311), die auf Wunsch und Druck der Bundesnetzagentur einheitliche Marktgebiete für H-Gas bereits angekündigt bzw. verwirklicht haben. Mit der Zusammenführung der Marktgebiete entfällt die Buchung von Marktgebietsübergängen innerhalb des jeweiligen Leitungssystems.