Januar 2007

070109

ENERGIE-CHRONIK


Grenzpreis für Strom stieg in fünf Jahren um 31 Prozent

Der Durchschnittserlös für Strom ist in Deutschland innerhalb von fünf Jahren um rund ein Drittel gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt am 2. Januar mitteilte, betrug im Jahr 2005 der vorläufige Grenzpreis für Strom 9,75 Cent je Kilowattstunde. Das waren 31,2 Prozent mehr als im Jahr 2000. Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) definiert den Grenzpreis als Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus den Lieferungen von Strom an alle Sondervertragskunden. Wenn Sondervertragskunden ihren Strom unterhalb dieses Preises erhalten haben, muß für sie im zweiten darauf folgenden Jahr die zulässige Konzessionsabgabe von bis zu 0,11 Cent/kWh nicht bezahlt werden.
 
Der Anstieg des Grenzpreises entwickelte sich uneinheitlich: Der Durchschnittserlös aus der Stromabgabe an private Haushalte belief sich 2005 auf 14,74 Cent/Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 30,6 Prozent gegenüber 2000. Bei der Abgabe an industrielle Sondervertragskunden erlösten die Versorgungsunternehmen 2005 im Durchschnitt 7,21 Cent/Kilowattstunde. Das sind 41 Prozent mehr als im Jahr 2000.
 
Der Durchschnittserlös oder Grenzpreis wird ohne Mehrwertsteuer und ohne rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen ausgewiesen, enthält jedoch die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

Großstromverbraucher sparen 365 Millionen Euro an EEG-Kosten

Dank der Streichung der Zehn-Prozent-Deckelung bei der sogenannten Härtefallregelung in § 16 Abs. 5 EEG dürfen 330 Firmen des produzierenden Gewerbes und 42 Bahnunternehmen im Jahr 2007 mit einer Entlastung um insgesamt etwa 365 Millionen Euro rechnen. Davon entfallen rund 345 Millionen auf das produzierende Gewerbe. Die rückwirkende Anwendung der Neuregelung schon vom 1. Januar 2006 an gemäß § 21 Abs. 7 EEG hat für die begünstigten Unternehmen zusätzlich einen Wert von etwa 80 Millionen Euro. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium am 29. Dezember 2006 mit. Die Gesetzesänderung war am 1. Dezember 2006 in Kraft getreten (061116). Was die stromintensiven Betriebe einsparen, müssen die anderen Letztverbraucher mehr bezahlen.