November 2006 |
061116 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes"
wurde am 15. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit zum
1. Dezember 2006 in Kraft. Kernpunkt des Gesetzes ist eine weitere Reduzierung der
EEG-Kosten für etwa 330 stromintensive Unternehmen, die jährlich mindestens
zehn Gigawattstunden verbrauchen und bei denen die Stromkosten mindestens 15 Prozent
der Bruttowertschöpfung ausmachen. Deren Einsparungen in Höhe von 100 Millionen
Euro gehen allerdings zu Lasten der anderen Letztverbraucher, die nun jährlich
etwa 400 Millionen Euro an EEG-Kosten aufbringen müssen (siehe 061003).