April 2006 |
060414 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Europäische Kommission hat Anfang April rechtliche Schritte gegen acht Länder eingeleitet, die ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind, das Gemeinschaftsrecht zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bis Oktober 2003 umzusetzen. Vier der Länder haben der Kommission noch keine Berichte über ihre Fortschritte beim Einsatz erneuerbarer Energieträger vorgelegt (Italien, Polen, Tschechien und Großbritannien). Ferner wird fünf Ländern vorgeworfen, nur unzureichende Maßnahmen für eine angemessene Förderung erneuerbarer Energien ergriffen zu haben, (Italien, Lettland, Zypern, Griechenland und Irland).
Die betreffenden Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um zur schriftlichen Mahnung
der Kommission Stellung zu nehmen. Die Kommission kann dann anhand dieser Stellungnahmen
die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens durch Übersendung einer mit
Gründen versehenen Stellungnahme einleiten. Der letzte Schritt wäre die
Anrufung des Europäischen Gerichtshofs.
Ziel der Richtlinie ist die Förderung des Einsatzes von Strom aus erneuerbaren
Energiequellen. Bis 2010 soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
europaweit auf 21 Prozent steigen. Derzeit liegt der Anteil bei 14 Prozent. Die Mitgliedsstaaten
müssen jeweils einzelstaatliche Ziele und Maßnahmen festlegen, um das europaweit
gesteckte Ziel zu erreichen. In Deutschland geschah dies mit der Novellierung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (040401).