| Oktober 2005 | 051004 | ENERGIE-CHRONIK | 
Der Regionalversorger E.ON Hanse kündigte am 26. Oktober an, im Rechtsstreit um die Angemessenheit seiner Gaspreise die Kalkulation offenzulegen. "Wir haben nichts zu verbergen", ließ sich der Vorstandsvorsitzende Hans-Jakob Tiessen zitieren. "Wir wollen alle Zweifel an der Angemessenheit unserer Preise ausräumen. Daher haben wir uns für die Offenlegung entschieden, denn unsere Kunden sollen uns vertrauen können. Daß unsere Konkurrenten damit einen einseitigen Wettbewerbsvorteil erhalten, nehmen wir in Kauf."
E.ON Hanse beugt sich damit einer Forderung des Hamburger Landgerichts, vor dem 52 Kunden mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die jüngsten Preiserhöhungen geklagt haben (050904). Auch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Überprüfbarkeit eines einseitigen Preisbestimmungsrechts postuliert (051002), dürfte E.ON zum Nachgeben veranlaßt haben. Für die Vorlage der Kalkulationsunterlagen hat das Gericht E.ON Hanse eine Frist bis zum bis zum 21. November eingeräumt.
Die Verbraucherzentrale Hamburg wertete die Ankündigung als "weiteren Etappenerfolg auf dem Weg zu mehr Preistransparenz für die Gaskunden in Deutschland". Der Schritt sei mit Sicherheit nicht ohne Absprache mit dem Mutterkonzern E.ON erfolgt und habe daher Signalwirkung für die gesamte Branche. Abzuwarten bleibe allerdings, was der Versorger im einzelnen vorlegen werde.
Die Kartellbehörden der Länder und das Bundeskartellamt wollen künftig 
die Kontrolle der Gaspreise koordinieren. Auf ihrem jüngsten Treffen vereinbarten 
sie, künftig jeweils am 1. November die Preise der Gasunternehmen abzufragen, 
um zu prüfen, ob ein Missbrauch der Gasmonopole vorliegt. Ein einheitliches Abfragemuster 
zum selben Stichtag soll die Vergleichbarkeit der Preise gewährleisten. Dies 
teilte am 21. Oktober der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel als Chef der hessischen 
Landeskartellbehörde mit. 
"Es ist gut, wenn die Länder und das Bundeskartellamt geschlossen der Energielobby 
entgegentreten" erklärte Rhiel. "Im Kampf gegen überhöhte 
Gaspreise ist Einigkeit gefragt. Der Staat muss die Verbraucher vor Ausbeutung durch 
die Energiekonzerne schützen, solange es keinen fairen Wettbewerb gibt und Verbraucher 
nicht zu günstigeren Anbietern wechseln können." Er selber habe nun 
in Hessen 42 Gasunternehmen aufgefordert, ihre Preise zum 1. November für sechs 
unterschiedliche Verbrauchsfälle (jährliche Abnahmemenge 500 kWh, 7.000 
kWh, 20.000 kWh, 35.000 kWh, 90.000 kWh und 150.000 kWh) dem Wirtschaftsministerium 
mitzuteilen. Ferner sollen die Unternehmen Angaben zur gesamten Gasabgabemenge und 
zu den Kosten für das eigene Leitungsnetz machen.