August 2004 |
040803 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Mindestvergütungen des neuen EEG für Solarstrom sind so attraktiv, daß Landwirte ihre Äcker in Solarparks umwandeln möchten. Wie die "Stuttgarter Zeitung" (3.8.) berichtete, befaßte sich der Gemeinderat von Lauda-Königshofen im Main-Tauber-Kreis mit der Voranfrage eines Landwirts, der eine Fläche von 25 Hektar - was gut dreißig Fußballfeldern entspricht - mit Photovoltaik-Modulen bestücken möchte. In Wurmlingen im Landkreis Tuttlingen habe es eine Anfrage für eine Anlage mit einem Flächenbedarf von 17 Hektar gegeben. In Hüfingen im Schwarzwald-Baar-Kreis sei ein 5,3 Hektar großes Projekt nur deshalb geplatzt, weil die vorgesehene Grünfläche nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe (ein Schafzüchter wollte seine Schafe zwischen aufgeständerten Solarmodulen weiden lassen).
Nach Paragraph 11 des neuen EEG, das am 1. August 2004 in Kraft trat, beträgt die Mindestvergütung für Solarstrom 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen auf Dächern erhöht sie sich auf bis zu 57,4 Cent/kWh und für Anlagen an Fassaden auf bis zu 62,4 Cent/kWh. Diese Höchstsätze gelten allerdings nur noch bis Ende 2004. Sie verringern sich ab dem 1. Januar 2005 um jeweils fünf Prozent des für das Vorjahr geltenden Wertes. Für die Mindestvergütung gilt ab 1. Januar 2006 sogar eine erhöhte Degression von sechs Prozent. Die Umwandlung von Ackerland in hochsubventionierte Photovoltaik-Felder dürfte deshalb nur für eine kurze Zeitspanne attraktiv sein, zumal nach dem EEG die Flächen in einem Bebauungsplan für diesen Zweck ausgewiesen sein müssen.
Trotz der hohen Subventionierung, die bis zu 62,4
Cent pro Kilowattstunde beträgt, bewegt sich der Beitrag des Solarstroms
zur allgemeinen Stromversorgung noch immer in einem praktisch bedeutungslosen
Promille-Bereich - im Unterschied zu Strom aus Windkraftanlagen, der lediglich
mit bis zu 8,7 Cent/kWh subventioniert wird und mittlerweile im selben
Umfang wie die Wasserkraft zur Stromerzeugung beiträgt (040802).
Allerdings haben sowohl Solar- als auch Windkraftanlagen den Nachteil,
daß sie unstet ins Netz einspeisen. Sie können deshalb zwar
den Verbrauch von Brennstoffen wie Kohle und Gas reduzieren, aber nur geringem
Maße die Vorhaltung von jederzeit einsatzbereiten Reservekapazitäten
erübrigen. Besser einsetzbar sind Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme.
Das EEG gewährt für neue Wasserkraftwerke Vergütungen bis
zu 9,67 Cent/kWh, für Biomasse-Anlagen bis zu 17,6 Cent/kWh und für
geothermische Anlagen bis zu 15 Cent/kWh.