April 2004

040402

ENERGIE-CHRONIK


Einigung über EU-Richtlinie zu Emissions-Gutschriften im Ausland

Parlament und Rat der Europäischen Union einigten sich im April über die Richtlinie für die Anerkennung von Emissionsminderungen, die außerhalb der EU erzielt werden (030702). Der Kompromiß wurde am 20. April vom Parlament in Straßburg im Wege einer legislativen Entschließung gebilligt. Die Zustimmung des Ministerrats soll im Mai folgen.

Demnach wird es keine von der EU festgelegten Höchstgrenzen für die Nutzung von in Drittländern erworbenen Gutschriften geben. Vielmehr entscheidet jeder Mitgliedstaat selbst über die Höchstgrenzen für den Anteil von CER und ERU an den jeweiligen nationalen Allokationsplänen (CER sind Zertifikate, die in Ländern ohne CO2-Reduktionsverpflichtungen nach dem sogenannten "Clean Development Mechanism" (CDM) erworben werden; bei ERU handelt es sich um Zertifikate aus "Joint Implementation" (JI) in Industrieländern mit Reduktionsverpflichtungen). CER können bereits in der ersten Handelsphase ab 2005, ERU in der zweiten Handelsphase ab 2008 zugelassen werden. Die Verpflichtung zur Ausweisung von Höchstgrenzen für beide Arten von Zertifikaten in den nationalen Allokationsplänen beginnt erst 2008. Die Anrechnung von CO2-Minderungen durch Senkenprojekte (Neu- und Wiederaufforstung) ist erst ab der zweiten Handelsphase vorgesehen und soll auch dann nur in begrenztem Umfang erfolgen.