Juli 2003 |
030702 |
ENERGIE-CHRONIK |
Vor dem Hintergrund der bereits verabschiedeten Richtlinie für den Handel mit Treibhausgas-Emissionsrechten (030701) hat die Europäische Kommission am 23. Juli 2003 den Entwurf einer weiteren Richtlinie vorgelegt: Sie soll es EU-Unternehmen ermöglichen, sich auch solche Emissionsminderungen anrechnen zu lassen, die sie außerhalb der EU erzielen. Die Kommission stützt sich dabei auf das Kyoto-Protokoll, das neben dem Instrument des Emissionshandels die gemeinsame Umsetzung der von den Industrieländern eingegangenen CO2-Reduktionsverpflichtungen ("Joint Implementation" - JI) sowie die Anrechnung auch solcher CO2-Minderungen vorsieht, die mit ausländischer Hilfe in Entwicklungsländern ohne Reduktionsverpflichtungen bewirkt werden ("Clean Development Mechanism - CDM).
Umstritten war innerhalb der Kommission allerdings,
wieweit solche außerhalb der EU erzielten Gutschriften die innerhalb
der Gemeinschaft vorgenommenen Minderungen ersetzen dürfen. Während
Umweltkommissarin Margot Wallström die durch JI und CDM erzielten
Gutschriften auf sechs Prozent der insgesamt in der EU verfügbaren
Emissionsberechtigungen begrenzen wollte, drängte Industriekommissar
Erkki Liikanen auf eine erhebliche Ausweitung bzw. den Wegfall dieser Obergrenze.
Der Streit innerhalb der Kommission verzögerte die Vorlage des Richtlinienvorschlags,
die zunächst für den 16. Juli angekündigt worden war. Unter
anderen protestierte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gegen
das vorgesehene Limit. Am Ende einigte man sich auf eine Obergrenze von
acht Prozent, wobei eine Überprüfung erfolgen soll, sobald die
Gesamtmenge der für den Handelszeitraum 2008 bis 2012 ausgegebenen
JI- und CDM-Gutschriften einen Anteil von sechs Prozent an sämtlichen
EU-Zertifikaten erreicht. (FAZ, 16.7.; FTD, 21.7.; SZ, 24.7.)