November 2003 |
031115 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat sich am 10. November 2003 mit Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) und Finanzminister Hans Eichel (SPD) über die weitere Finanzierung der deutschen Steinkohleverstromung nach dem Auslaufen des derzeitigen Förderzeitraums verständigt. Danach wird der deutsche Steinkohlebergbau von 2006 bis 2012 mit insgesamt bis zu 15,87 Milliarden Euro unterstützt. Die RAG leistet einen Eigenbeitrag von 1,13 Milliarden Euro. Wie bereits angekündigt (030705), soll innerhalb des genannten Zeitraums die Förderung von 26 Millionen auf 16 Millionen Tonnen sinken. Die genannte Summe wurde im Haushaltsgesetz, über das der Bundestag Ende November beriet, in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen. Auf Verlangen des grünen Koalitionspartners, der sich übergangen fühlte und eine andere Kohlepolitik befürwortet, erhielt die entsprechende Verpflichtungsermächtigung aber einen Sperrvermerk. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Bundestags.
In der Bundestagsdebatte am 27. November verlangte die FDP die Streichung der Anschlußregelung. Ein entsprechender Antrag, den auch die Unionsparteien unterstützten, wurde in namentlicher Abstimmung mit 302 gegen 286 Stimmen abgelehnt.
Schröder habe "der Ruhrkohle nach Gutsherrenart 16 Milliarden Euro versprochen", begründete der FDP-Abgeordnete Rainer Brüderle den Antrag seiner Fraktion. "Das ist ein Stück aus dem Tollhaus. Wir diskutieren und ringen hier miteinander über Subventionsabbau; gleichzeitig schustert der Bundeskanzler seinem früheren Wirtschaftsminister, den er beim Deal mit E.ON und Ruhrgas schön bei der Ruhrkohle AG untergebracht hat, 16 Milliarden Euro zu."
Für die Grünen erwiderte Fritz Kuhn, daß seine Fraktion "die Notwendigkeit der Kohleversorgung in Deutschland langfristig anders als unser Koalitionspartner" einschätze. "Durch die Haushaltssperre bei den Verpflichtungsermächtigungen haben wir klar gemacht, wohin die Reise geht. Hier sind noch bestimmte Fragen zu klären." Dennoch würden die Grünen keinesfalls für den Antrag der FDP stimmen, der ein "reiner Schauantrag" sei.
Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen stellte
sich heraus, daß das Bundeswirtschaftsministerium die Steinkohlebeihilfen
für die Jahre 2000 bis 2002 nur teilweise ausbezahlt hat. Insgesamt
1,04 Milliarden Euro wurden im Einvernehmen mit der Beihilfe-Empfängerin
RAG gestundet, was es dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Werner Müller
ermöglichte, Kürzungen an anderer Stelle seines Etats zu vermeiden.
Die RAG kassiert infolge der sechs Prozent Zinsen, die ihr heutiger Chef
Müller als Minister vereinbarte, jährlich rund 60 Millionen Euro.
Die Gelder sollen erst zwischen 2011 und 2020 ausgezahlt werden. Sowohl
die Opposition als auch die Grünen zeigten sich über dieses Finanzgebaren
verwundert. "Müller hat jahrelang nicht die von seinem Ministerium
verlangten Einsparungen erbracht, sondern einfach einen Kredit aufgenommen",
sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Reinhard
Loske. "Das ist nichts anderes als ein Schattenhaushalt." (FTD, 28.11.)