September 2003 |
030911 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt untersagte am 23. September 2003 der E.ON-Tochter EAM die geplante Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege (021108). Die Prüfung des Vorhabens habe ergeben, daß dadurch eine Verstärkung marktbeherrschender Stellungen des E.ON-Konzerns sowohl beim Absatz von Strom als auch beim Absatz von Gas zu erwarten sei. Diese Entscheidung sei die erste in einer Reihe von Beteiligungsvorhaben des E.ON-Konzerns an Stadtwerken, über die das Amt noch jeweils im Einzelfall zu entscheiden haben werde.
Die EAM Energie AG wollte 30 Prozent der Anteile an der Stadtwerke Eschwege GmbH übernehmen. Nachdem das Bundeskartellamt schon Anfang 2002 eine Grenze von zwanzig Prozent für Beteiligungen an Stadtwerken gesetzt hatte (020107) und Gefahren für den Wettbewerb auch bei Beteiligungen unterhalb der Sperrminorität für möglich hält (030508), kam die Ablehnung nicht überraschend. Es ist auch anzunehmen, daß das Amt die beantragten E.ON-Beteiligungen an kommunalen Versorgern in Ulm, Neumünster und Lübeck in diesem Sinne entscheiden wird.