Juni 2003 |
030603 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die geplante Härtefall-Regelung zur Entlastung stromintensiver Betriebe von den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (030304) ist am 6. Juni vom Bundestag beschlossen worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungsparteien wurde in einer auf Empfehlung des Umweltausschusses leicht veränderten Fassung (siehe Wortlaut des neugefaßten EEG) gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Das "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" fügt dem EEG einen neuen Paragraphen 11 a ein, der bis 1. Juli 2004 befristet und dann automatisch außer Kraft tritt. Er beschränkt für jenen Verbrauch, der 100 Gigawattstunden übersteigt, die Differenzkosten der anteilig weitergereichten Strommenge auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde, sofern ein entsprechender Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt und genehmigt wird.
Die CDU/CSU hatte die 100-Gigawattstunden-Grenze
als willkürlich kritisiert. Diese Schwelle verzerre den Wettbewerb
in einigen Branchen. Das Gesetz führe so lediglich zu mehr Bürokratie
und einem höheren Verwaltungsaufwand. Die FDP kritisierte die Kappungsgrenze,
weil sie zu hoch angesetzt sei, um kleinere und mittlere Unternehmen von
der Regelung profitieren zu lassen.