Januar 2003 |
030110 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das belgische Parlament hat den Ausstieg des Landes aus der Kernenergie bis zum Jahr 2025 beschlossen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung wurde am 6. Dezember 2002 vom Abgeordnetenhaus gebilligt und am 16. Januar 2003 auch vom Senat angenommen. Zugleich wird der Bau neuer Kernkraftwerke untersagt. Von dem Ausstiegsplan darf allerdings aus dringenden Gründen abgewichen werden.
Das Gesetz beschränkt die Betriebsdauer der insgesamt sieben belgischen Kernkraftwerke auf 40 Jahre. Dies bedeutet, daß im Jahre 2015 die drei ältesten Reaktoren abgeschaltet werden (Doel 1 und 2 sowie Tihange 1). In den Jahren 2023 bis 2025 würden dann die restlichen vier Blöcke stillgelegt (Doel 3 und 4 sowie Tihange 2 und 3). Alle sieben Blöcke werden von der Electrabel betrieben, die außerdem eine Beteiligung von jeweils 25 Prozent an den französischen Reaktoren Chooz 1 und 2 besitzt. Gegenwärtig erzeugt Belgien mehr als die Hälfte seines Stroms aus Kernenergie (siehe 020608).
Der Ausstieg aus der Kernenergie ist Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen Liberalen, Sozialisten und Grünen vom Juli 1999. Zugleich will die Regierung die neuen Energien fördern, den Energieverbrauch senken und weitere Gaskraftwerke bauen. Dies dürfte aber kaum ausreichen, um sowohl die entfallenden Kraftwerkskapazitäten wie das damit verbundene Potential an CO2-freier Energieumwandlung zu ersetzen: Im Rahmen des Kyoto-Protokolls und der EU-Lastenteilung zur CO2-Minderung will Belgien seine Kohlendioxid-Emissionen bis 2010 um 7,5 Prozent gegenüber 1990 senken (020302). Bereits jetzt befindet sich das Land wie Spanien, Irland, Portugal, Österreich, Dänemark, Griechenland, Italien und die Niederlande nicht im Zeitplan, wenn man eine lineare Erreichung der gesteckten Reduktionsziele unterstellt (021203).