Juli 2002

020707

ENERGIE-CHRONIK


Deckelung für Solarstrom-Förderung auf 1000 MW angehoben

Der Bundestag hat am 7. Juni 2002 die Obergrenze für die "Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie" im Paragraph 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von bisher 350 MW auf 1000 MW angehoben. Die Änderung erfolgte im Zuge der Novellierung des Mineralölsteuergesetzes mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der FDP. Auch die CDU/CSU, die den Änderungsantrag im Finanzausschuß zunächst abgelehnt hatte, stimmte am Ende zu.

Die Anhebung der Obergrenze soll der Photovoltaik-Branche zu mehr Planungssicherheit verhelfen, da der 350-MW-Deckel schon im nächsten Jahr erreicht werden könnte (siehe 020703). Andernfalls - so die Begründung der Koalitionsfraktionen - drohe die deutsche Solarindustrie den Anschluss an Japan und die USA wieder zu verlieren, den sie infolge des EEG und des 100.000-Dächer-Programms (000501) geschafft hatte. Da Strom aus Photovoltaik derzeit nur ein Prozent von der Fördersumme des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beanspruche, mache sich die Anhebung auch so gut wie gar nicht bei den Strompreisen bemerkbar.