Mai 2000 |
000501 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesregierung hat am 10.5. neue Förderrichtlinien für das so genannte 100 000-Dächer-Programm erlassen. Zugleich wurde der Anfang April verfügte Stopp für die Bearbeitung weiterer Anträge (000405) wieder aufgehoben. Die neuen Richtlinien gewähren keine zinslosen Darlehen mehr, sondern nur noch Zinsverbilligungen von bis zu 4,5 Prozent. Private Kleinanlagen (bis zu 5 kW Nennleistung) werden hundertprozentig gefördert, doch wird die Förderung auf 13 500 DM pro installiertem Kilowatt begrenzt. Bei größeren Anlagen sowie gewerblichen Antragstellern wird der Kredit nur für die Hälfte des Investitionsbetrags gewährt und beträgt maximal 6 750 DM pro Kilowatt. Die ersten beiden Jahre der zehnjährigen Laufzeit können weiterhin tilgungsfrei bleiben. Dagegen entfällt die alte Regelung, wonach die letzte jährliche Tilgungsrate erlassen wird, wenn die Solaranlage nach neun Jahren noch Strom erzeugt.
Die Bundesregierung hofft, auf diese Weise mit den 1,1 Milliarden Mark auskommen zu können, die für das gesamte 100 000-Dächer-Programm eingeplant sind. Da das Programm bis zum Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (000201) nur auf schwaches Interesse stieß, können unverbrauchte Planmittel von 1999 für das laufende Jahr eingesetzt werden. Außerdem einigte sich die Koalition auf eine Verkürzung des Programms von ursprünglich sechs auf fünf Jahre. Bis Ende 2003 stehen deshalb nun pro Jahr 220 Millionen Mark anstelle von 180 Millionen Mark zur Verfügung.
Die Koalition war sich zunächst uneins, wie der plötzlichen Antragsflut zu begegnen sei. Gegen eine Aufstockung der Mittel für das laufende Jahr durch zusätzliche Gelder oder eine Umschichtung im Rahmen des Gesamtbudgets sprachen sich vor allem die Grünen aus: "Wenn sich der Trend so fortsetzt, übertrifft die Nachfrage bald die Weltproduktion", gab die energiepolitische Fraktionssprecherin Michaele Hustedt zu bedenken. Schon jetzt sei als Folge der Nachfrage ein Anstieg der Preise für Solarzellen zu beobachten, was der erklärten Absicht des Programms zuwiderlaufe.
Trotz der Abstriche bleibt das 100 000-Dächer-Programm weiterhin sehr attraktiv, da es mit anderen Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand kombiniert werden kann. Den größten Anreiz für die Antragsteller bildet dabei das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das die Stromversorger verpflichtet, die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen ins Netz mit bis zu 99 Pf/kWh zu vergüten.
Gemeinsam mit der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW), welche die Anträge zum 100 000-Dächer-Programm
bearbeitet, hat die Unternehmens-Vereinigung Solarwirtschaft (UVS)
im Internet den Service solarfoerderung.de eingerichtet. Der interaktive
Dienst berät Interessenten bei der Anschaffung und Finanzierung
von Solaranlagen. Die neugefaßten Förderrichtlinien
werden unter 100000daecher.de dargelegt. Umfassende Internet-Auftritte
der Solarbranche sind unter den Adressen solarinfo.de und solarserver.de
zu finden.