Mai 2002 |
020511 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Kommission hegt nicht länger den Verdacht, daß es sich beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (000201) und beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (000404) um verbotene Beihilfen handele . Am 22. Mai stellte sie die entsprechenden Verfahren ein. Zur Begründung hieß es, daß Artikel 87 des EG-Vertrags eine staatliche Beihilfe voraussetze. Dies sei aber beim EEG und KWKG nicht der Fall, da die Einspeisungsvergütungen von der Stromwirtschaft bzw. von den Verbrauchern finanziert werden. Die Kommission schloß sich damit dem Standpunkt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an, der bereits vor einem Jahr den Beihilfe-Charakter des Stromeinspeisungsgesetzes verneint hatte, das dem EEG vorausgegangen war (010302).