April 2000

000402

ENERGIE-CHRONIK


Bundesrat billigt KWK-Gesetz

Das vom Bundestag am 24.3. verabschiedete Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (000301) wurde am 7.4. auch vom Bundesrat gebilligt. Anträge der Länder Baden-Württemberg und Bayern auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzentwurfs fanden keine Mehrheit. Vor der Beschlussfassung im Bundestag hatte die Regierungsfraktion ihren eigenen Entwurf in einigen Punkten noch sprachlich geändert. So entfiel die Bezeichnung "KWK-Vorschaltgesetz". Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die bis Anfang Mai noch nicht erfolgt war.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte das Gesetz. Es verhindere, dass bei den Stadtwerken "Investitionsruinen" entstünden. Dagegen äußerte der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) verfassungsrechtliche Bedenken, da das Gesetz die Unterstützung auf KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung beschränkt.