März 2002

020310

ENERGIE-CHRONIK


Belastungen durch EEG und KWKG sind keine Steuern oder Abgaben

Die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verursachten Belastungen des Strompreises sind im rechtlichen Sinne keine Steuern oder Abgaben. Dies stellte jetzt erneut das Landgericht Krefeld fest, nachdem das Landgericht Koblenz schon Ende Januar ähnlich entschieden hatte. In beiden Fällen hatten Gewerbekunden geklagt, denen RWE Plus die Mehrkosten in Rechnung stellte. RWE Plus berief sich dabei auf die Steuern-/Abgabenklausel, die in fast allen Stromverträgen enthalten ist.

Viele Industriekunden hatten die Aufschläge nach dem EEG und dem KWG-Gesetz nicht oder nur unter Vorbehalt bezahlt (010409). Aufgrund der erwähnten Gerichtsentscheidungen dürfte den Stromlieferanten nichts anderes übrig bleiben, als auf Nachforderungen für die erhöhten Belastungen durch EEG und KWK-Gesetz zu verzichten, bis die Klauseln in den Lieferverträgen entsprechend geändert sind. Wie aus dem Urteil des Landgerichts Koblenz hervorgeht, hat RWE Plus seine Preisanpassungsklausel inzwischen bereits um Aufschläge für EEG und KWK erweitert. (FAZ, 27.3., DPA, 11.3.; Handelsblatt, 13.2.)