April 2001 |
010409 |
ENERGIE-CHRONIK |
Viele Industriekunden verweigern die Zahlung der Aufschläge auf den Strompreis, die sich aus den Gesetzen zur Sicherung der Kraft-Wärme-Kopplung (000301) und zur Förderung der Erneuerbaren Energien (000201) ergeben. Dies erklärte der Präsident des Verbands der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Günter Marquis, am 22.4. auf der Hannover-Messe. Bei den Lech-Elektrizitätswerken, wo er selber Vorstand ist, verweigere die Hälfte der Gewerbekunden die Zahlen dieser Beträge. Der Rest zahle zum größten Teil nur unter Vorbehalt. Es liefen bereits mehrere Prozesse. Falls sie zuungunsten der Versorger ausgehen sollten, müßten diese mit Einnahmeausfällen und Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt vier Milliarden Mark rechnen (Handelsblatt,23.4.).
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK)hat inzwischen bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz eingereicht. Das Gesetz sei "mit heißer Nadel gestrickt" worden, beklagte der VIK am 7.3. in einer Pressemitteilung. Seinen Erhebungen zufolge variieren die sich daraus ergebenden Zusatzbelastungen in der Praxis zwischen 0,15 Pf/kWh in Duisburg und 1,80 Pf/kWh in Berlin. Zwei Netzbetreiber würden von der Erhebung des Aufschlags absehen.
Das seit 18. 5. 2000 geltende Gesetz (000504) verpflichtet die Netzbetreiber zur Zahlung einer Mindestvergütung von 9 Pf/kWh für Strom, der aus Heizkraftwerken oder Blockheizkraftwerken in ihr Netz eingespeist wird. Die Vergütung reduziert sich mit Beginn eines jeden neuen Jahres um 0,5 Pf/kWh, so dass sie beim Auslaufen des Gesetzes im Jahre 2004 noch 7 Pf/kWh betragen würde.