Dezember 2001

011202

ENERGIE-CHRONIK


KWK-Gesetz soll jetzt zum 1. März 2002 in Kraft treten

Im Zuge der Nachverhandlungen über den Entwurf der Bundesregierung für ein KWK-Modernisierungsgesetz (011118) kam es am 13. Dezember auf Einladung der Koalitionsfraktionen zu einem Gespräch mit den Verbänden ARE, AGFW, BDI, BGW, VDEW, VdV. VIK und VKU. Beteiligt waren auch die Bundesminister Müller und Trittin sowie Vertreter der Gewerkschaften IGBCE und ver.di. Die Runde konnte in wesentlichen Punkten Einigung erzielen. Ungeklärt blieben noch einige Details wie die von den Grünen geforderte Gleichstellung kleiner KWK-Anlagen (bis 50kWel) mit Brennstoffzellen. Das Gesetz soll jetzt zum 1. März 2002 in Kraft treten (Handelsblatt, 14.12.).

Demnach bleibt es bei der Begrenzung des Fördervolumens auf 8,7 Milliarden Mark bis zum Jahr 2010. Der Anreiz zur Modernisierung alter KWK-Anlagen wird jedoch erhöht. Die Betreiber solcher Altanlagen erhalten jetzt 3,4 Pf/kWh statt 3,0 Pf/kWh, sofern sie die Modernisierung bis 1. März 2003 definitiv beschließen und bis Ende 2005 durchgeführt haben. Die Einhaltung der Fördersumme soll strikt überwacht und gegebenenfalls durch Anpassung der Fördersätze sichergestellt werden.