Mai 2001 |
010520 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundestag billigte am 1. Juni die "Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse", die vom Bundeskabinett am 7. März verabschiedet worden war (010314). Der Bundesrat hatte am 11. Mai zugestimmt. Die Verordnung kann damit noch im Juni in Kraft treten. Sie regelt auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren angewendet werden und welche Umweltanforderungen einzuhalten sind (Wortlaut als PDF-Datei).