März 2001

010314

ENERGIE-CHRONIK


Biomasse-Verordnung verabschiedet

Das Bundeskabinett verabschiedete am 7. März einen neuen Entwurf für eine Biomasse-Verordnung, den das Bundesumweltministerium vorgelegt hat. Die Verordnung regelt auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (000201), welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Zum Beispiel gilt nunmehr sämtliches Altholz - mit Ausnahme sehr stark belasteter Materialien - als Biomasse im Sinne der Verordnung. Dagegen fällt die Verwertung von Tieren und tierischen Erzeugnissen (folglich auch die Verbrennung von Tiermehl) nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Das Bundesumweltministerium hatte schon im Mai vorigen Jahres einen ersten Entwurf vorgelegt (000503), der aber in den parlamentarischen Instanzen scheiterte. Die monatelangen Auseinandersetzungen um die Zulassung von Stoffgruppen und einzuhaltende Anforderungen verhinderten bisher bei Biomasse-Anlagen einen ähnlichen Boom wie sie Wind- und Solaranlagen aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erlebten. Der Bundesverband BioEnergie BBE forderte deshalb Bundestag und Bundesrat auf, die Verordnung zügig zu verabschieden, damit der "erhebliche Investitionsstau in der Bioenergiebranche aufgelöst werden kann".