Mai 2000

000503

ENERGIE-CHRONIK


Verordnung zur Biomasse- Nutzung

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die gemäß Paragraph 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im einzelnen bestimmt, welche Stoffe und technische Verfahren bei Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Für Strom aus Biomasse schreibt das Gesetz eine Vergütung von bis zu 20 Pf/kWh vor. Der Text des Verordnungsentwurfs kann unter der Internet-Adresse bmu.de/klima/biomasse.htm eingesehen werden.