Anders als Löwenthal konnte Heinrich Hoff seinen Verlag über die Bundestagsbeschlüsse hinweg retten, wobei ihm das unrühmliche Verhalten Heinrich Laubes zustatten gekommen sein dürfte: Wie zahlreiche andere Literaten und Gelehrten, die ihre Mitarbeit an der "Deutschen Revue" zugesagt hatten, distanzierte sich Laube unter dem Eindruck des fürstlichen Bannfluchs von Gutzkow und dem "jungen Deutschland". Heinrich Heine, der in dieser Hinsicht ein anderes Naturell besaß, charakterisierte ihn daher als "einen jener Fechter, die auf der Arena sterben".
Heinrich Hoff gehörte ebenfalls nicht zu denen, die sich schon wegen eines Schnupfens nach einem literarischen Spaziergang zu Bett legen. Unermüdlich brachte er neue, subversive Lektüre heraus. Von den Hoffschen Büchern, denen die Ehre zuteil wurde, auf dem Index der Polizei zu stehen, seien die folgenden genannt:
"Die Revolution, historisch-romantisches Sittengemälde der neuesten Zeit, von August Schäfer", Band 1 und 2 (1835)"Sendschreiben an Karl Gutzkow, von einem Freunde der Wahrheit" (1836)
"Die Radicalreform des Staats- und Privatrechts, ob und wieweit dieselbe rechtlich notwendig und zulässig sei, erörtert von W. Deutschmann" (vermutlich ein Pseudonym für Itzstein), (1838)
"Deutsches Volksliederbuch" (1847)
Das Volksliederbuch brachte Hoff Anklagen wegen Majestätsbeleidigung ("Bundeslied" von K. Follen) und versuchten Hochverrats ("Trinklied" von Förster). Zwischendurch war er dann mal wieder wegen Umgehung der Druckerlaubnis angeklagt, wie im Falle des "Volkskalenders für 1847" oder des "Berichts über die Ereignisse zu Köln vom 3. und 4. August 1846".
Zum Jahresende 1837 wagte der erst 28jährige Hoff wieder den Sprung unter die Zeitungsverleger. Per Annonce im "Mannheimer Journal" kündigte er an, daß er ab Januar ein "politisches Unterhaltungsblatt" herausgeben wolle, das "Rheinischer Postillon" heißen und zweimal wöchentlich erscheinen werde.
Der "Rheinische Postillon" verstand es, den ketzerischen Stachel geschickt in "eine pikante Übersicht aller Welthändel, mit höchst gemüthlichen Randglossen garniert" zu verpacken. Er gab sich noch flotter, heiterer und geschwätziger als sein Vorgänger, der Mannheimer Stadt- und Landbote. Er wußte, was bei den Leuten ankam, hatte seine Lust am Klatsch und scheute sich nicht, auch "unverbürgte Nachrichten" zu vermelden. Etwa diese: "Von einer norddeutschen Universität sollen mehrere Gelehrte nach den berühmten afrikanischen Seestaaten Tunis und Tripolis gesandt worden sein, um dort Materialien zu einem handgreiflichen Staatsrecht zu sammeln."
Ab Januar 1839 stieß der "Rheinische Postillon" dreimal wöchentlich ins Horn. Sechs Monate weiter nannte er sich "Deutscher Postillon", wohl um seine nationale Gesinnung hervorzukehren. Ein lustiger Bursche blieb er aber nach wie vor, immer bemüht, "das Unangenehme und Widerwärtige so leicht wie möglich zu nehmen". Die Leser - und auch die Reaktion - hörten sehr wohl den richtigen Ton aus solchen Doppeldeutigkeiten.
Hoff war nicht nur ein glänzender Journalist, sondern vor allem ein engagierter Demokrat. Unterm 23. November 1838 ermahnte des Innenministerium den Mannheimer Zensor Riegel zu höchster Wachsamkeit: "Der Rheinische Postillon nimmt seit einiger Zeit einen Ton an, dessen Schärfe, Bitterkeit und Anmaßung in Vergleich mit seinen früheren Artikeln auffallen muß. Man will dem Zensor nur einige Artikel dieser Art bezeichnen, deren Inhalt so auffallend ist, daß man in der Tat sich die erteilte Erlaubnis zu ihrem Druck wundern muß."
Im gleichen Monat befaßte sich der Frankfurter Bundestag mit dem "Rheinischen Postillon". Er sah zwar von einem Verbot ab, aber in der Erwartung, daß die badische Regierung den "Preßunfug" abstellen werde.
Die badische Regierung wurde auch unverzüglich aktiv, indem sie den Präsidenten des Innenministeriums beauftragte, "dem Zensor des Rheinischen Postillons zu eröffnen, daß im Falle neuerdings Anlaß zu ähnlich begründeten Beschwerden gegeben werde, man sich veranlaßt sehen werde, bei seiner königlichen Hoheit dem Großherzog den untertänigsten Antrag auf Versetzung des Zensors von seiner damaligen Stelle zu richten".
Wenig Tage später hatte der Zensor schon wieder zuviel an Tinte gespart. Unterm 9. Dezember machte ihn das Innenministerium auf einen ausfälligen Artikel gegen den König von Bayern aufmerksam und wollte "für die Zukunft ernstlich größere Aufmerksamkeit anempfehlen".
Der Stadtamtsdirektor Joseph Riegel, der zu dieser Zeit die Zensur besorgte, war wahrlich nicht zu beneiden. Wie einer seiner späteren Nachfolger im Zensorenamt, August Lamey, widmete er sich der Freimaurerei und stand innerlich dem liberalen Bürgertum näher als dem alten Regime. In seiner Not und Unsicherheit strich er oft vorsichtshalber mehr, als nötig gewesen wäre. Am Mittwoch, dem I8. September I839, wütete er besonders arg in Hoffs Druckfahnen: Von den vier Seiten des Postillon blieb die Hälfte weiß. Hoff dachte indessen nicht daran, klein beizugeben. In die folgende Ausgabe rückte er diese Notiz:
"Zur Entschädigung für die letzte Nummer des Postillon, die sich ohne unser Verschulden durch ihre Weisheit ausgezeichnet hat, legen wir der heutigen Nummer ein Extrablatt bei, das eine ausführliche Geschichte der letzten Züricher Revolution enthält."
Solche Formulierungen wollten genau überlegt sein. Der Zensor konnte mimosenhaft empfindlich sein und den Verfasser wegen "Ehrenkränkung" belangen Genau das war Hoff vor einem halben Jahr widerfahren, und das Gericht hatte nicht gezögert, ihn zu vierzehn Tagen Gefängnis zu verurteilen.
Möglicherweise wurde es Hoff auf die Dauer zuviel, sich täglich mit der Zensur herumzuschlagen und dabei noch mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Eine Goldgrube war auch diese Zeitung nicht. Im August 1840 verkaufte Hoff den Postillon an die Buchhandlung Jakob Bensheimer. Das Blatt verlor sogleich an Schärfe und Witz und vermutlich auch an Auflage, denn es wurde noch im laufenden Quartal eingestellt.
Heinrich Hoff gönnte sich vorübergehend eine etwas ruhigere Beschäftigung. Er widmete sich seiner "Allgemeinen Gasthof-Zeitung", die seit Juli 1839 zweimal in der Woche herauskam. Das Blatt erquickte "Gastwirte, Reisende und Freunde der Tafel". Ab 1840 erschien die Gasthof-Zeitung dreimal wöchentlich. Das Halbjahres-Abonnement kostete dreieinhalb Gulden. - Ein harmloses, aber sicheres Verlagsobjekt.