Ausgabe vom 23. November 1878

Mittelrheinische Familienblätter

(Oktober 1878 - 24. November 1878)

Noch im Oktober 1878, in dem das "Pfälzisch-Badische Volksblatt" dem Sozialistengesetz zum Opfer fiel, unternahmen die Mannheimer Sozialdemokraten den Versuch, mit den "Mittelrheinischen Familienblättern'' eine Fortsetzung des verbotenen Blattes erscheinen zu lassen. Die Familienblätter nannten sich "Wochenschrift zur Unterhaltung und Belehrung". Druck, Verlag und Redaktion befanden sich bei Mutterer in R 1, 9. Format und Umfang (acht Seiten) waren die gleichen wie beim Volksblatt.

Obwohl sich die Familienblätter äußerlich betont harmlos gaben, war die Verbindung mit dem unterdrückten Volksblatt so offensichtlich, daß weder bei den Genossen noch bei der Staatsanwaltschaft in dieser Hinsicht Zweifel bestehen konnten. Zwischen den Zeilen versuchten sie, geistige Konterbande zu schmuggeln. Das Ergebnis lohnte kaum die Mühe. Eine anzügliche Stelle in einer Glosse genügte dem Mannheimer Bezirksamt, um ihr Verbot zu beantragen. Die vierte Nummer vom 24. November 1878 blieb die letzte.

Eine von vier Stellen aus der Glosse in Mannheimer Mundart, mit denen das Verbot der "Mittelrheinischen Familienblätter" begründet wurde: Unter Anspielung auf das Sozialistengesetz heißt es: "redd ma nit so viel, sunscht kumme se un löse uns a uff" (das Original mitsamt der Anstreichung rechts stammt aus den Akten der Polizei).