Udo Leuschner / Geschichte der FDP (16) |
8. Bundestag 1976 - 1980 |
Zur größten Herausforderung für die 1976 erneuerte sozialliberale Koalition entwickelte sich der Terrorismus. Er hatte bereits die 7. Legislaturperiode begleitet, erreichte nun aber eine neue Intensität durch gezielte Mordanschläge und Geiselnahmen. Den Höhepunkt bildete die Entführung des Arbeitergeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer im sprichwörtlich gewordenen "deutschen Herbst" 1977. Schleyers Leben wurde letzten Endes der Staatsräson geopfert. Die damit einhergehende Geiselnahme von Passagieren und Besatzung einer Lufthansa-Maschine konnte aber erfolgreich beendet werden, womit die Bundesregierung ihre Handlungsfähigkeit gegenüber dem Terrorismus unter Beweis stellte und eine wichtige Basis für den Wahlsieg der Koalition in den folgenden Bundestagswahlen des Jahres 1980 schuf. Die Spezialeinheit "GSG 9", welche die Geiseln auf dem Flugplatz von Mogadischu befreite, war 1972 nach dem Überfall palästinensischer Terroristen auf die Olympischen Spiele in München durch einen Erlaß von Bundesinnenminister Genscher gegründet worden.
Die Terrorismus-Bekämpfung ging mit einer Reihe von Änderungen der Strafprozeßordnung und des Strafrechts einher, die aus liberaler Sicht bedenklich erschienen, aber angesichts der ungewöhnlichen Herausforderung vertretbar waren. So wurde etwa das "Kontaktsperregesetz" erlassen, um die offensichtliche Unterstützung der RAF-Aktivitäten durch Anwälte der einsitzenden Terroristen unterbinden zu können. Ein besonders kritischer Punkt - der schwammige Tatbestand der "verfassungsfeindlichen Befürwortung von Straftaten" - wurde 1981 wieder aus dem Strafrecht getilgt. Die ebenfalls umstrittene Kronzeugenregelung war bis 1999 befristet und wurde nicht erneuert.
Den einzigen schwerwiegenden Faux pas beging die sozialliberale Koalition gleich zu Beginn der Terrorismus-Debatte, indem sie dem Drängen der CDU/CSU nachgab und Anfang 1972 den sogenannten Radikalenerlaß billigte. Dieser Erlaß richtete sich gegen Mitglieder von Organisationen, die von den Behörden für verfassungsfeindlich gehalten wurden, und sollte deren Ausschluß aus dem öffentlichen Dienst ermöglichen. In der Hauptsache wollte man damit den Mitglieder- und Anhängerzuwachs der DKP stoppen, die sich strikt legal verhielt. Insofern hatte der Radikalenerlaß mit der Bekämpfung des Terrorismus überhaupt nichts zu tun. Propagandistisch wurde er aber - vor allem seitens der CSU - mit der Notwendigkeit begründet, das geistige Umfeld der RAF, den "Sympathisantensumpf", trockenzulegen. Dies war schon deshalb eine demagogische Behauptung, weil sich diese Sympathisantenszene mit dem Instrumentarium des Radikalenerlasses gar nicht erfassen ließ. Tatsächlich hat der Radikalenerlaß nur die politische Atmosphäre weiter vergiftet. Aus liberaler Sicht verstieß er in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz und gegen die Rechtsstaatlichkeit. In der paranoiden Optik der RAF und ihrer Sympathisanten geriet er zum weiteren Beleg für den "faschistisch-imperialistischen" Charakter des bekämpften Staats, der nun seine liberale Maske fallen lasse.
Acht Monate nach der Schleyer-Entführung trat am 6. Juni 1978 Bundesinnenminister Werner Maihofer (FDP) von seinem Amt zurück. Er übernahm damit die Verantwortung für die mangelnde Koordinierung der Fahndung zwischen Bundeskriminalamt und übriger Polizei, die ein regierungsamtlicher Untersuchungsbericht moniert hatte. Nachfolger wurde der bisherige parlamentarische Staatssekretär Gerhart Rudolf Baum.
Nach der Erschießung Jürgen Pontos bei einem mißglückten Entführungsversuch von RAF-Terroristen trat Bundeswirtschaftsminister Hans Friderichs im September 1977 von seinem Amt zurück, um die Nachfolge Pontos als Vorstandsvorsitzender der Dresdner Bank anzutreten. Sein Nachfolger wurde der bisherige wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Otto Friedrich Wilhelm von der Wenge Graf Lambsdorff.
Im Juli 1976 trat der Berliner Justizsenator und stellvertretende Regierende Bürgermeister Hermann Oxfort zurück, weil vier Terroristinnen aus der Frauenstrafanstalt fliehen konnten. Seinen Nachfolger Jürgen Baumann ereilte dasselbe Schicksal: Er trat zwei Jahre später zurück, nachdem es zwei Frauen gelungen war, den Terror-Verdächtigen Till Meyer aus der Untersuchungshaftanstalt zu befreien.
Am 4. Oktober 1974 entging der Hamburger Justizsenator Ulrich Klug einem Sprengstoffanschlag. Am 26. Oktober 1974 mißlang ein Anschlag mit vergiftetem Likör auf den Berliner Justizsenator Hermann Oxfort.
Bis heute ungeklärt blieb die Ermordung des hessischen Wirtschaftsministers und stellvertretenden Ministerpräsidenten Heinz Herbert Karry. Der FDP-Politiker wurde am 11. Mai 1981 morgens gegen fünf Uhr, als er schlafend im Bett lag, durch das offene Fenster seines Schlafzimmers erschossen. Ein paar Wochen später tauchte eine Schreiben auf, in dem sich die "Revolutionären Zellen" zu dem Anschlag bekannten: Der Tod des Ministers sei "nicht beabsichtigt, sondern ein Unfall" gewesen. Man habe den "Türaufmacher des Kapitals" lediglich daran hindern wollen, "seine widerlichen und zerstörerischen Projekte weiter zu verfolgen". In der Tat war Karry für umstrittene Projekte wie den Ausbau der Kernenergie und die Erweiterung des Frankfurter Flughafens eingetreten. Dennoch gibt es Zweifel an der Echtheit des Bekennerschreibens.
In die wichtigsten Weichenstellungen bei der Terrorismus-Bekämpfung war die Opposition miteinbezogen. Beispielsweise wurden die Entscheidungen des Bonner Krisenstabs zum Vorgehen bei der Entführung von Peter Lorenz, beim Überfall auf die deutsche Botschaft in Stockholm sowie bei der Entführung Schleyers und der Kaperung der Lufthansa-Maschine mit der CDU/CSU abgestimmt und von dieser mitgetragen.
Dennoch versuchte die Union, aus dem Terrorismus parteipolitischen Honig zu saugen. Auf dem Höhepunkt der Schleyer-Entführung verbreitete der CDU-Bundesvorstand eine "Zitatenauswahl", mit der er politische Gegner der Union als geistige Wegbereiter und Verharmloser des Terrors zu denunzieren versuchte. Neben SPD-Politikern wurden darin auch Bundesinnenminister Werner Maihofer und sein parlamentarischer Staatssekretär Gerhart Rudolf Baum angeführt. Der SPD-Pressedienst zitierte aus der CDU-Sammlung genüßlich einen Satz Willy Brandts: "Wer das verbrecherische Handeln einer Gruppe verirrter Anarchisten zum Anlaß nimmt, um daraus parteipolitisches Kapital zu schlagen, verkennt seine Pflicht."
In Wirklichkeit war der Terrorismus eine höchst komplexe Erscheinung, die sich nur aus der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte verstehen ließ. Der Versuch parteipolitischer Schuldzuweisungen griff viel zu kurz und mußte, wenn er schon durchgeführt wurde, sogar am ehesten die CDU/CSU belasten: Wie die vorangegangene außerparlamentarische Opposition war der Terrorismus vor allem eine Reaktion auf die innere Verlogenheit der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft, die sich hinter einer biedermännisch-christlichen Fassade verschanzte, aber zum Beispiel keinen einzigen Nazi-Richter zur Rechenschaft zog. Hinzu kam die Verlogenheit einer Freiheits-Ideologie, die das Massaker der USA in Vietnam oder den Sturz der demokratischen Regierung in Chile durch ein US-gestütztes Folterregime als Verteidigung der westlichen Welt gegen den Kommunismus rechtfertigte.
Nach amtlichen Feststellungen entstammten die RAF-Terroristen zum großen Teil dem gehobenen Bürgertum, waren kurz nach Kriegsende geboren und zu sechzig Prozent Frauen. Wie Susanne Albrecht, die 1977 an der Entführung und Tötung ihres Nennonkels Jürgen Ponto mitwirkte, kamen sie zum Teil aus demselben Milieu wie ihre Opfer. In dem Mittäter Christian Klar stand dem FDP-Gönner Ponto ein ehemaliges FDP-Mitglied gegenüber. Der Terrorismus war mithin kein "law-and-order"-Problem und keine Folge geistiger Verführung durch linke Ideologen, wie es die Union darzustellen versuchte, sondern eher ein Aufstand der Söhne und Töchter gegen die Väter - wobei freilich der Apfel nicht weit vom Stamm fiel und der pervertierte Idealismus der Jüngeren den Verirrungen der Älteren die Hand reichen konnte...
Die Anfänge dieser ideologisch motivierten Gewalt reichten zurück bis zu den APO-Diskussionen über "Gewalt gegen Sachen" und "Gewalt gegen Personen". Erstere wurde überwiegend als legitimes Mittel angesehen, um gegen die "strukturelle Gewalt" der herrschenden Verhältnisse anzugehen (so wie bei den Blockaden vor Springer-Druckereien nach dem Anschlag auf Rudi Dutschke). Umstritten blieb dagegen alles, was über eine derartige "begrenzte Regelverletzung" hinausging. Zur theoretischen Rechtfertigung jeder Art von Gewalt neigten hauptsächlich anarchistische "Spontis" und die Neostalinisten der sogenannten K-Gruppen. Den Schritt zur Praxis vollzog aber nur eine winzige Minderheit von Desperados.
Zwei dieser Desperados waren die Studenten Andreas Baader und Gudrun Ensslin, die im April 1968 Brandanschläge auf ein Frankfurter Kaufhaus verübten. Sie wollten auf diese verquere Weise die Gleichgültigkeit gegenüber dem Völkermord in Vietnam brandmarken. Die beiden Täter wurden zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, entzogen sich aber dem Strafantritt. Nachdem Baader gefaßt worden war, verhalfen ihm bewaffnete Kumpane im Mai 1970 zur Flucht aus der Haftanstalt. Die Journalistin Ulrike Meinhof, die an der Aktion beteiligt war, ging mit in den Untergrund. So entstand die "Baader-Meinhof-Bande", die sich selber als "Rote-Armee-Fraktion" (RAF) bezeichnete. Sie erhob damit den Anspruch, eine Art militärische Fraktion der neuen Linken zu sein - ein Anspruch, welcher der naiven Revolutionsromantik eines großen Teils der neuen Linken durchaus schmeichelte.
Noch in der ersten Zeit des Untergrunds, als die Baader-Meinhof-Bande vor allem durch Anschläge auf US-Militäreinrichtungen sowie durch Banküberfälle zur Geldbeschaffung von sich reden machte, konnte sie sich verbreiteter Sympathien sicher sein. Zum Beispiel wurde damals in linken Kreisen viel über die Frage diskutiert, wie man sich verhalten solle, falls RAF-Mitglieder vor der Tür stehen und um Unterschlupf bitten sollten. Es war in der linken Szene auch strikt verpönt, von der "Baader-Meinhof-Bande" zu sprechen, weil damit die politische Motivation der Täter "kriminalisiert" würde. Als politisch korrekt galt nur die Bezeichnung "Baader-Meinhof-Gruppe".
Indessen handelte es sich durchaus um eine "Bande" im Sinne des Strafrechts. Daß die RAF auf einer politischen Ebene dem Staat das Gewaltmonopol bestritt und für ihre Häftlinge den Status von "politischen Gefangenen" bzw. "Kriegsgefangenen" verlangte, gehörte zu den Absurditäten und ideologischen Verstiegenheiten der damaligen Debatte.
Es hätte liberalem Verständnis entsprochen, auf dem kriminellen Charakter der RAF zu insistieren und im übrigen auf das vorhandene Instrumentarium zur Bekämpfung solcher Umtriebe zu vertrauen. Diese Linie versuchte das Stuttgarter Oberlandesgericht einzuhalten, als es nach 192 Verhandlungstagen und fast fünf Jahren Untersuchungshaft am 28. April 1977 die Urteile gegen die noch lebenden Mitglieder des harten Kerns der Baader-Meinhof-Bande verkündete. Der Vorsitzende verwahrte sich dabei gegen das Ansinnen, die drei Angeklagten quasi als Kombattanten in einem Bürgerkrieg zu behandeln, wie dies Otto Schily und andere Verteidiger gefordert hatten: Das Gericht sei weder ein Institut für Zeitgeschichte noch eines zur Erforschung menschlicher Verhaltensweisen. Wer einen politischen Prozeß fordere, sage sich vom rechtsstaatlichen Verfahren los.
Andererseits fielen die Urteile gegen Baader, Ensslin und Raspe mit jeweils lebenslänglich zuzüglich 15 Jahre Gefängnis so drastisch aus, als ob sie unter dem Eindruck des drei Wochen zuvor verübten Mords an Generalbundesanwalt Buback zustande gekommen wären. Das Gericht wertete die Sprengstoffanschläge auf die US-Hauptquartiere in Frankfurt und Heidelberg im Mai 1972 als vollendeten Mord und weitere 32 Sprengstoffanschläge als versuchten Mord.
Vermutlich wäre der Prozeß in Stuttgart-Stammheim nicht nur atmosphärisch anders verlaufen, wenn die RAF die Aussichtslosigkeit einer Kraftprobe mit dem Staat eingesehen hätte. Stattdessen wuchsen der Hydra neue Köpfe und der Terror eskalierte. Die seit Juni 1972 inhaftierten Mitglieder der Baader-Meinhof-Bande setzten den "politischen Kampf" aus der Untersuchungshaft heraus fort, wobei ihnen gesinnungsverwandte Anwälte behilflich waren. Am 9. November 1974 starb der Häftling Holger Meins als Folge seines Hungerstreiks gegen die Einzelhaft, die in der RAF-Propaganda als "Isolationsfolter" bezeichnet wurde. Tags darauf wurde in Berlin der Kammergerichtspräsident Günter von Drenkmann erschossen - ein völlig absurder Vergeltungsakt, da Drenkmann als Zivilrichter mit der RAF gar nichts zu tun hatte. Die Mörder entstammten der "Bewegung 2. Juni", einer Berliner Abspaltung der RAF, die mit ihrem Namen auf die Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 anspielte.
Die "Bewegung 2. Juni" verübte auch die erste Geiselnahme, indem sie am 27. Februar 1975 den Berliner CDU-Politiker Peter Lorenz entführte. Ein Krisenstab unter Vorsitz von Kanzler Helmut Schmidt entschied daraufhin, das Leben des Entführten über die Staatsräson zu stellen. Am 3. März wurden sechs freigepreßte Terroristen nach dem Yemen ausgeflogen.
Die erfolgreiche Aktion ermutigte die Terroristen zu einer noch größer angelegten Geiselnahme: Am 24. April 1976 besetzte ein "Kommando Holger Meins" die deutsche Botschaft in Stockholm und verlangte die Freilassung von insgesamt 26 Häftlingen einschließlich des harten Kerns der Baader-Meinhof-Bande. Nun aber beschloß der Bonner Krisenstab einstimmig, der Erpressung nicht nachzugeben. Bevor die Terroristen von der schwedischen Polizei überwältigt wurden, erschossen sie zwei Diplomaten und zündeten vorbereitete Sprengsätze. Die übrigen Geiseln überlebten mehr oder weniger schwer verletzt.
Diese und andere Terrorakte waren indessen nur das Vorspiel zu den dramatischen Ereignissen des Jahres 1977, die als "deutscher Herbst" in die Geschichte eingingen: Am 7. April wurde der Generalbundesanwalt Siegfried Buback mit zwei Begleitern ermordet. Am 30. Juli wurde Jürgen Ponto, Vorstandsvorsitzender der Dresdener Bank, bei einem mißglückten Entführungsversuch erschossen. Am 5. September entführten Terroristen den Unternehmer-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer, wobei sie vier Begleiter töteten.
Aus der Schleyer-Entführung entwickelte sich ein wochenlang andauerndes Geiseldrama. Wie schon bei der Stockholmer Geiselnahme war der Krisenstab nicht bereit, auf die Forderung nach Freilassung von elf inhaftierten RAF-Häftlingen einzugehen. Stattdessen versuchte er, die Entführer möglichst lange hinzuhalten, um Schleyers Aufenthaltsort ausfindig machen zu können.
Am 13. Oktober 1977 kam es zu einer weiteren dramatischen Zuspitzung: Vier palästinensische Terroristen entführten einen Jet der Lufthansa mit 86 Passagieren und fünf Besatzungsmitgliedern auf dem Flug von Mallorca nach Frankfurt. Sie verlangten die Freilassung aller "Kampfgenossen, die in der Bundesrepublik und in der Türkei inhaftiert" seien. Im Verlaufe eines mehrtägigen Irrflugs mit Zwischenlandungen wurde der Flugkapitän ermordet. Am 17. Oktober landete das Flugzeug schließlich an der afrikanischen Ostküste in Mogadischu. Dort gelang es einer Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes, sämtliche Geiseln zu befreien, wobei sie drei der Entführer erschoß. Hanns-Martin Schleyer wurde am 19. Oktober in Mülhausen (Frankreich) tot aufgefunden.
Unmittelbar nach der Befreiung der Geiseln in Mogadischu verübten die inhaftierten Terroristen Andreas Baader, Jan-Carl Raspe und Gudrun Ensslin in ihren Zellen Selbstmord. Auch Irmgard Möller unternahm einen Selbstmordversuch, konnte aber gerettet werden. Baader und Raspe erschossen sich mit Pistolen, die trotz strenger Kontrolle in ihre Zellen gelangt waren (RAF-Sympathisanten leiteten daraus die Behauptung ab, sie seien in Wirklichkeit ermordet worden). Gudrun Ensslin erhängte sich mit einem Elektrokabel. Ulrike Meinhof hatte sich bereits am 9. Mai 1976 in der Untersuchungshaft erhängt.
Nach der Schleyer-Entführung flaute der RAF-Terror ab. Allerdings kam es noch 14 Jahre lang zu einzelnen Anschlägen wie der Ermordung des Diplomaten Gero von Braunmühl (10. Oktober 1986) oder des Deutsche-Bank-Vorstandssprechers Alfred Herrhausen (30. November 1989). Die Blutspur der RAF endete erst mit der Ermordung des Treuhand-Chefs Detlev Carsten Rohwedder (1. April 1991).
Im April 1998 ging bei einer Nachrichtenagentur ein Schreiben ein, in dem sich die "Rote-Armee-Fraktion" 28 Jahre nach ihrer Gründung für aufgelöst erklärte: "Heute beenden wir dieses Projekt. Die Stadtguerilla in Form der RAF ist nun Geschichte." Die Absender des Schreibens bekundeten indessen keine Spur von Reue: "Das Ende dieses Projekts zeigt, daß wir auf diesem Weg nicht durchkommen konnten, aber es spricht nicht gegen die Notwendigkeit und Legitimation der Revolte."