ENERGIE-CHRONIK

 



Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung zur Klimavereinbarung vom 9.11.2000

(Wörtliche Wiedergabe des Textes, wie er am 25. 6. 2001 in einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht wurde)


I. Zusage der deutschen Wirtschaft/Energiewirtschaft

Am 09. November 2000 haben die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft eine Vereinbarung zur Klimavorsorge unterzeichnet, in der sich die deutsche Wirtschaft bereit erklärt, in erheblichem Umfang zur Erreichung des nationalen und des internationalen Klimaschutzziels beizutragen.

Unter Bezugnahme und aufbauend auf dieser Vereinbarung besteht zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der unterzeichnenden Wirtschaft/Energiewirtschaft Einvernehmen, daß im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung vom 18. Oktober 2000 (5. Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion") durch die Energiewirtschaft eine Emissionsreduktion von insgesamt bis zu 45 Mio. t CO2 /Jahr bis zum Jahr 2010 erreicht wird.

Dieser Beitrag soll durch Erhalt, Modernisierung und Zubau von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) (einschließlich kleiner Blockheizkraftwerke (BHKW) und der Markteinführung von Brennstoffzellen) mit einem Minderungsziel (Basis1998) von insgesamt möglichst 23 Mio. t CO2 /Jahr, jedenfalls nicht unter 20 Mio. t CO2 /Jahr in 2010 erreicht werden. Des weiteren soll eine CO2 -Minderung bis zu 25 Mio. t/Jahr in 2010 über andere Maßnahmen erfolgen, die in den die Selbstverpflichtung der Wirtschaft konkretisierenden Einzelerklärungen der Energiewirtschaftsverbände näher ausgeführt werden.

Die Bundesregierung sowie Unternehmen und Verbände der Wirtschaft/Energiewirtschaft treten gemeinsam für eine aktive, vorsorgende und wettbewerbskonforme Klimaschutzpolitik ein. Die unterzeichnende Wirtschaft/Energiewirtschaft wird Maßnahmen ergreifen, die wesentlich zum Klimaschutzziel beitragen.

Die Unterzeichner unterstützen den Erhalt, die Modernisierung und den Zubau von Anlagen der KWK unter Berücksichtigung des anliegenden Maßnahmenpakets (Anlagen: KWK/ Nah- und Fernwärme sowie Blockheizkraftwerke/Brennstoffzellen) und damit das Ziel, einen Minderungsbeitrag in einer Größenordnung von 10 Mio. t CO2 /Jahr bis 2005 (Zwischenziel) bzw. insgesamt möglichst 23. Mio t CO2 /Jahr, jedenfalls nicht unter 20 Mio. t CO2 /Jahr bis 2010 zu erreichen.

Die Bundesregierung und die unterzeichnende Energiewirtschaft gehen ferner davon aus, daß sonstige CO2 -Minderungsmaßnahmen (Anlage: sonstige Maßnahmen) die Emissionsvolumina im Jahre 2005 um 10 Mio. t CO2 /Jahr und bis zum Jahr 2010 um bis zu 25 Mio. t CO2 /Jahr senken. Bei diesen CO2 -Minderungen sind die infolge der Kernenergie-Verständigung möglichen CO2 -Emissionserhöhungen nicht berücksichtigt (siehe 5. Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe CO2-Reduktion).

Die deutsche Wirtschaft trägt mit ihrer Selbstverpflichtung zur Klimavorsorge erheblich zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei. Bis 1998 wurden gegenüber 1990 die CO2 -Emissionen in der Industrie um 31 % und in der Energiewirtschaft um 16 % zurückgeführt. Hierauf aufsetzend ist das Referenzjahr für alle o.g. CO2 -Minderungsmaßnahmen das Jahr 1998 (letzter Monitoring-Bericht des RWI, Essen).

Für den Erhalt, die Modernisierung und den Zubau von KWK-Anlagen verpflichten sich Stromwirtschaft und industrielle Kraftwirtschaft.

Für die Maßnahmen zur Modernisierung des Kraftwerksparks (Kond.-Anlagen), den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien sowie Effizienzkampagnen verpflichtet sich die Stromwirtschaft.

Für die Maßnahmen zur Verbesserung der Heizungs- und Warmwassertechnik verpflichten sich die Gaswirtschaft und die Mineralölwirtschaft.


II. Zusage der Bundesregierung

Die Bundesregierung begrüßt die Erklärung der unterzeichnenden Wirtschaft/Energiewirtschaft zur Konkretisierung der Selbstverpflichtung und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Bundesregierung und unterzeichnende Wirtschaft/Energiewirtschaft gehen davon aus, daß die zugesagten CO2 -Emissionsreduktionen erreicht werden.

Die von der Bundesregierung angestrebte CO2 -Minderung kann durch ein Bündel von Maßnahmen erbracht werden. Für die Bundesregierung ist die Sanierung und der Ausbau der KWK ein wichtiger Eckpfeiler für die Erreichung der nationalen CO2-Minderungsziele (Nationales Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 18.10.2000). Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Kombination aus Selbstverpflichtung der Industrie und einem Förderprogramm CO2-Minderungen in der Größenordnung der im Klimaschutzprogramm für den Ausbau der KWK genannten Beiträge erreichbar sind. Präferiert wird von der Bundesregierung für die Förderung ein Bonussystem.

Die Bundesregierung wird unter Beachtung marktwirtschaftlicher Grundsätze den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ökologisch effizienter KWK einbringen, das das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 12.05.2000 ablöst.

Diese gesetzliche Regelung soll folgende Eckpunkte enthalten:

1. Definition der KWK-Anlagen, die Förderung erhalten, und des begünstigten Stroms
2. Übergangsregelungen für den Anlagenbestand
3. Regelungen für die KWK-Modernisierung
4. Regelungen für den KWK-Zubau
5. Finanzierungs- und Weiterwälzungsregelungen.

Die Bundesregierung wird dabei die Vorschläge der Wirtschaft/Energiewirtschaft zur gesetzlichen Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (Anlage: Eckpunktepapier) berücksichtigen. Unabhängig von dem geplanten Gesetz zur Förderung ökologisch effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Fördergesetz), kann eine CO2 -Minderung durch erhöhte Wärmeabgabe in Nah- und Fernwärmenetze erreicht werden.

Solange diese Vereinbarung erfolgreich umgesetzt wird, wird die Bundesregierung in den von dieser Vereinbarung erfaßten Bereichen der Energiewirtschaft keine Initiative ergreifen, um die klimaschutzpolitischen Ziele auf ordnungsrechtlichem Wege zu erreichen. Die Umsetzung von EU-Recht bleibt unberührt. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der unterzeichnenden Wirtschaft/Energiewirtschaft auch bei der Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform im internationalen Vergleich keine Wettbewerbsnachteile entstehen.


III. Monitoring

Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird durch ein kontinuierliches Monitoring begleitet. Das Monitoring wird Aussagen zur konjunkturellen und sektoralen Entwicklung, zur Investitionstätigkeit und zu weiteren Indikatoren beinhalten, die für die Beurteilung der erreichten CO2 -Minderungen relevant sind.

Die regelmäßige Überprüfung der Umsetzung dieser Vereinbarung wird durch ein unabhängiges wirtschaftswissenschaftliches Institut in direkter Verbindung mit dem Monitoring für die Klimaschutzvereinbarung vom 09.11.2000 durchgeführt. Die Berichterstattung über die Maßnahmen gemäß dieser Vereinbarung erfolgt in den Branchen-Monitoringberichten zur o.g. Klimaschutzvereinbarung, wird aber getrennt bilanziert. In Zweifelsfällen besteht gegenseitige Deckungsfähigkeit. Bei Übererfüllung einzelner CO2 -Minderungsbeiträge sind gegenseitige Verrechnungen zulässig. Doppelzählungen sind zu vermeiden.


IV.Gemeinsame Zwischenüberprüfung

Sollte aufgrund einer gemeinsamen Zwischenüberprüfung Ende 2004 unter Berücksichtigung bereits eingetretener und sich abzeichnender, gemeinsam festgestellter Entwicklungen (insbesondere im Bau befindliche Anlagen, genehmigte, beantragte und sicher geplante Vorhaben) die Zielerreichung für das Jahr 2005 in Frage gestellt sein, wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft am Standort Deutschland zum 1.1.2006 solche ordnungsrechtlichen Maßnahmen ergreifen, die bewirken, daß die mit dieser Vereinbarung angestrebten CO2 -Minderungen erreicht werden. Nach heutiger Einschätzung der Bundesregierung empfiehlt sich in diesem Fall eine Quotenregelung.


V. Beirat

Fragen der Durchführung und Auslegung dieser Vereinbarung werden vom Beirat gem. Ziff. VI der Vereinbarung vom 09.11.2000 geklärt. Der Beirat wird um eine Vertretung der Energiewirtschaft erweitert.


VI. Zusicherung

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bringt die Wirtschaft/Energiewirtschaft ihren Willen zum Ausdruck, im Rahmen sowie in Ergänzung der Vereinbarung zur Klimavorsorge vom 09.11.2000, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der von der Bundesregierung angestrebten klimapolitischen Ziele zu leisten.

Sie wird zur Erfüllung dieser Vereinbarung im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen durch Maßnahmen auf der Basis des bestehenden Ordnungsrahmens sowie durch Maßnahmen mit finanzieller Unterstützung zur Senkung des CO2 -Ausstoßes beitragen.

Erklärung der Wirtschaft/Energiewirtschaft: DInsgesamt setzen die Zusagen der unterzeichnenden Wirtschaft/Energiewirtschaft stehen unter dem Vorbehalt, gemäß dieser Vereinbarung voraus, [ daß keine ordnungsrechtlichen Regelungen in Kraft treten, die den Unternehmen die notwendigen wirtschaftlichen Spielräume für ihre Eigeninitiative zur Erreichung der in dieser Vereinbarung zugesagten CO2-Minderungsziele nehmen würden und ] daß ein den Vorgaben dieser Vereinbarung entsprechendes Gesetz zur Förderung ökologisch effizienter KWK zeitnah in Kraft tritt.

Für die Bundesregierung Für die deutsche Wirtschaft/Energiewirtschaft
Gerhard Schröder

Bundeskanzler

Dr. Michael Rogowski

Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V.

Dr. Werner Müller

Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie

Günter Marquis

Präsident des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft e.V.

Vorsitzender des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft regionaler
Energieversorgungs-Unternehmen - ARE - e.V.

Jürgen Trittin

Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Dr.-Ing. Hans-Dieter Harig 

Vorsitzender des Verbandes der deutschen Verbundwirtschaft e.V.

  Gerhard Widder

Präsident des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V.

  Dr. Manfred Scholle

Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V.

  Horst R. Wolf

Vorsitzender des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.


Anlage: KWK/ Nah- und Fernwärme/ BHKW und Brennstoffzellen

Ziel ist insgesamt ein CO2 -Minderungsbeitrag von insgesamt möglichst 23 Mio. t/Jahr, jedenfalls mindestens 20 Mio. t/Jahr in 2010.

1. Planung, Errichtung und Betrieb neuer KWK-Anlagen (Zubau)

In den Unternehmen liegen Projekte zu Errichtung und Betrieb neuer KWK-Anlagen vor. Das Potenzial für hocheffiziente KWK-Anlagen wird entsprechend der relevanten Energiepreisentwicklung unter Marktbedingungen Zug um Zug erschlossen. Diese Anlagen werden für die eigene Strom- und Wärmeerzeugung der Unternehmen sowie im Rahmen von Contracting-Modellen errichtet. Sie werden in einer wachsenden Wirtschaft einen zunehmenden Beitrag zum Klimaschutz leisten.

2. Erneuerung bestehender KWK-Anlagen (Modernisierung)

Der CO2 -Ausstoß bestehender Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung soll durch Modernisierungsmaßnahmen gesenkt werden. Die Bundesregierung wird in einem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ökologisch effizienter KWK Förderbedingungen festlegen, die solche Maßnahmen unterstützen.

3. Förderung von Blockheizkraftwerken bis zu 2 MW und Brennstoffzellen

Die gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung in kleinen BHKW und Brennstoffzellen-Anlagen kann ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Die Bundesregierung wird daher auch für diese Anlagen eine Förderung in den Entwurf der gesetzlichen Regelung aufnehmen. Die Eckpunkte der Förderung ergeben sich aus der Anlage BHKW/ Brennstoffzellen.

4. Erhöhte Wärmeabgabe in Nah- und Fernwärmenetze

Durch Verdichtung und Erweiterung bestehender Netze sowie weitere Optimierungen im Bereich der Wärmeerzeugung kann die Wärmeabgabe in Nah- und Fernwärmenetze bis zum Jahr 2010 gesteigert werden.


Anlage: Sonstige CO2 -Minderungsmaßnahmen

Ziel ist ein CO2 -Minderungsbeitrag bis zu 25 Mio. t/Jahr in 2010.

1. Modernisierung des Kraftwerksparks

Die unterzeichnende Energiewirtschaft wird durch eine Modernisierung der Erzeugungsstruktur sowie durch Neubaumaßnahmen die CO2 -Emissionen ihres Kraftwerksparks weiter senken. In Ostdeutschland wurden diese Maßnahmen im Zeitraum von 1990-2000 bereits realisiert. Im einzelnen werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt :


2. Beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien

Die unterzeichnende Energiewirtschaft wird sich mit ihren technischen und finanziellen Möglichkeiten auch künftig aktiv engagieren, um den Beitrag erneuerbarer Energien weiter zu steigern. Im einzelnen werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt:


3. Forcierter Einsatz verbesserter Heizungs- und Warmwassertechnik

Durch Modernisierung der Heizungs- und Warmwasserversorgung in privaten Haushalten werden die CO2 -Emissionen im Gebäudebestand sowie im Neubaubereich deutlich gesenkt. Diese Verpflichtung wird von der Gaswirtschaft und der Mineralölwirtschaft übernommen. Im einzelnen werden insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt:


4. Energieeffizienzkampagnen gemeinsam mit der Elektroindustrie

Durch innovative Technologien soll der sparsame, effiziente Energieeinsatz im privaten und gewerblichen Bereich gefördert werden.

Schwerpunkte sind dabei:


5. Erdgasfahrzeuge und Brennstoffzelle

Durch Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie durch Demonstrationsprojekte werden Innovationen bei der Entwicklung von Erdgasfahrzeugen und Brennstoffzellen unternehmerisch gefördert. Diese Maßnahmen ergänzen die bestehende staatliche Förderung in diesen Bereichen.


Anlage: Eckpunkte für eine gemeinsame Position zur KWK

In mehreren Arbeitssitzungen und Spitzengesprächen haben die stromwirtschaftlichen Verbände Arbeitsgemeinschaft Regionaler Energieversorgungsunternehmen, ARE e. V., Verband der deutschen Verbundwirtschaft, VdV e. V., und Verband kommunaler Unternehmen e. V., VKU, auf Initiative des Verbands der Elektrizitätswirtschaft, VDEW e. V., gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e. V., AGFW, beim VDEW sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., BDI, und dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V., VIK, Eckpunkte für eine gemeinsame Position zur KWK erarbeitet.

1. Ausgangssituation

Als Grundlage für ihre Überlegungen haben die Verbände folgende politische Ausgangssituation festgestellt: Aufgrund des Gesprächs zwischen dem Kanzleramtschef und den Bundesministern für Wirtschaft und Technologie sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 07.03.2001 haben sich veränderte Grundlagen im Hinblick auf die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur KWK ergeben:


2. Eckpunkte

Fördergegenstand

Gefördert wird die KWK-Strommenge. Hierbei werden folgende Kategorien von KWK unterschieden:

Die Entwicklung der geförderten KWK-Stromerzeugung wird einem jährlichen Monitoring-Prozess unterzogen, mit dem die Erreichung der angestrebten CO2-Minderung überprüft und auf dessen Grundlage ggf. über ergänzende Maßnahmen entschieden werden kann. In diesem Zusammenhang ist dann politisch zu entscheiden, ob ein Zubau neuer KWK-Anlagen, die bestimmten technischen, ökologischen und ökonomischen Kriterien genügen, gefördert werden soll. Bei der Beurteilung dieser Frage sind die vorhandenen energiewirtschaftlichen Parameter im europäischen Energiebinnenmarkt heranzuziehen.

Die Unternehmen prüfen, besondere Anstrengungen zum Ausbau von Brennstoffzellen, Klein-BHKW und anderen dezentralen KWK-Anlagen zu unternehmen.

Fördergrundlagen

Als wesentliche Fördergrundlagen werden festgestellt:


Förderbegünstigte

Die Förderbegünstigten sind grundsätzlich alle Betreiber von KWK-Anlagen.

Dies betrifft:


Ausgestaltung des Fördermodells

- Für die Förderung wird ein Zuschlagsmodell (Bonusmodell) zugrunde gelegt.


Fördergrundsätze
Struktur der Förderung

a) Alte Bestandsanlagen
Degressive und befristete Förderung: 4 Jahre 3,0 Pf/kWh, im 5. Jahr 2,5 Pf/kWh

Begründung: Bestandsanlagen, die vor dem 1.1.1990 in Betrieb gingen, verfügen überwiegend über ein CO2 -Minderungspotential. Sie sind im allgemeinen weitgehend abgeschrieben und sollen zur Erschließung dieses Minderungspotentials Zug um Zug modernisiert werden.

b) Neue Bestandsanlagen
Fördersatz für bestimmte Laufzeiten, der unter demjenigen für modernisierte Anlagen liegt: 6 Jahre 3,0 Pf/kWh, im 7. Jahr 2,5 Pf/kWh, im 8. Jahr 2,0 Pf/kWh

Begründung: Aufgrund der erstmaligen Inbetriebnahme dieser Anlagen ab dem 1.1.1990 oder deren erfolgter Modernisierung ist eine hohe Effizienz sichergestellt. Geringeres Fördervolumen als bei modernisierten Anlagen, da die Bestandsanlagen bereits einen Teil der Kapitalkosten verdient haben.

c) Modernisierte Anlagen
Fördersatz für bestimmte Laufzeiten, der über dem für neue Bestandsanlagen liegt: 3,0 Pf/kWh für die Dauer der Förderung ab Inbetriebnahme. Der Mittelbedarf nach 2010 ist eine unmittelbare Folge der gewünschten Modernisierung. Da nur sehr schwer zu prognostizieren ist, ob die KWK-Stromerzeugung zu Beginn der nächsten Dekade angesichts des dann zu erwartenden erheblichen Kraftwerksersatzbedarfs voll im Markt ist oder nicht, sind Angaben über den nach 2010 anfallenden Mittelbedarf rein spekulativ.

Begründung: Höheres Fördervolumen, weil noch die gesamten Kapitalkosten der Modernisierung zu verdienen sind.

d) Zubau neuer KWK-Anlagen
In Abhängigkeit vom Ergebnis des Monitoring-Prozesses (siehe Spezifizierung unter "Fördergegenstand") ist über die Zubauförderung politisch zu entscheiden.

e) Preisanpassung
Der Ansatz des Ausgangsfördersatzes von 3 Pf/kWh beruht auf Mehrkosten des KWK-Stroms, die in hohem Maße durch marktbedingt niedrige Strompreise und marktgetrieben hohe Brennstoffpreise, insbesondere Erdgaspreise, verursacht sind. Die Experten erwarten allgemein, dass sich diese Differenz mittelfristig durch steigende Strompreise und sinkende Brennstoffpreise reduzieren wird.

Um diese als wahrscheinlich erachtete Entwicklung zu berücksichtigen, wurde eine moderate Preisanpassung unterstellt. Dabei wurde angenommen, dass die Mehrkosten des KWK-Stroms sich im Zweijahresrhythmus um jeweils 0,3 Pf/kWh verringern, so dass sich ohne Berücksichtigung anderer Degressionseffekte der Ausgangsfördersatz von 3 Pf/kWh auf 1,8 Pf/kWh im Jahre 2010 vermindert.


Modellrechnungen

Um den Mittelbedarf zur KWK-Förderung abzuschätzen und einzugrenzen, wurden Modellrechnungen durchgeführt. Dabei wurden folgende Randbedingungen berücksichtigt:

  Alte Bestandsanlagen

(vor 1990)

Neue Bestandsanlagen

(ab 1990)

KWK-Modernisierung
2002 3,0 Pf/kWh 3,0 Pf/kWh 3,0 Pf/kWh
2003 3,0 Pf/kWh 3,0 Pf/kWh 3,0 Pf/kWh
2004 2,7 Pf/kWh 2,7 Pf/kWh 2,7 Pf/kWh
2005 2,7 Pf/kWh 2,7 Pf/kWh 2,7 Pf/kWh
2006 1,9 Pf/kWh 2,4 Pf/kWh 2,4 Pf/kWh
2007   2,4 Pf/kWh 2,4 Pf/kWh
2008   1,6 Pf/kWh 2,1 Pf/kWh
2009   1,1 Pf/kWh 2,1 Pf/kWh
2010     1,8 Pf/kWh
Summe rd. 2 Mrd. DM rd. 3 Mrd. DM rd. 3 Mrd. DM

Je nach Entwicklungspfad des KWK-Stroms in den einzelnen KWK-Kategorien errechnet sich hieraus eine

Gesamtsumme von rund 7,5 bis rund 8 Mrd. DM


Frankfurt/Main, den 14. Mai 2001

Anlage: Förderung von BHKW-Anlagen bis zu 2 MWel und Brennstoffzellen

Verständigung (Gremienvorbehalt BDI)


Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Berlin, den 25.06.01

Protokollerklärung
Vereinbarung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung der Klimavereinbarung vom 09.11.00

In den vergangenen Jahren konnten von der Wirtschaft beachtliche Erfolge bei der Reduktion von CO2 erzielt werden. Hierfür waren und sind auch zukünftig umfangreiche Investitionen von Industrie und Energiewirtschaft notwendig. Für die mit den vorgelegten KWK-Fördermaßnahmen verbundenen zusätzlichen Kosten ist daher angesichts steigender Strompreise und der konjunkturellen Abflachung in der Industrie praktisch kein Verständnis zu finden.

Dennoch hat der BDI die bisherigen Verhandlungsergebnisse aus politischen Erwägungen mitgetragen, um sowohl eine KWK-Quote zu vermeiden als auch die mit der Bundesregierung getroffene Klimavereinbarung vom 09.11.00 abzusichern. Die jetzt vorgenommenen Ergänzungen gefährden diese Zustimmung. Folgende Erklärung wird daher zu Protokoll gegeben.

1. Die Paraphierung der Vereinbarung in der Textfassung vom 25. Juni 2001 durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Mitgliedsverbände des BDI der Ausweitung des Fördervolumens (verglichen mit dem Angebot vom 14. Mai 2001) für die Förderung des in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeisten Stroms aus dem Zubau von Blockheizkraftwerken (BHKW) bis zu einer Leistungsgröße von 2 MW zustimmen.

2. Der BDI geht mit Rücksicht auf die Notwendigkeit international wettbewerbsfähiger Strompreise für die deutsche Wirtschaft davon aus, dass die aus der vorgesehenen Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung einschließlich BHKW und Brennstoffzellen zu erwartenden Strompreiserhöhung bzw. Belastung der Netznutzungsentgelte für die industriellen und gewerblichen Stromverbraucher auf den in den Eckpunkten genannten Betrag von maximal 0,1 Pf/kWh beschränkt werden.

3. Der BDI geht ferner davon aus, dass - soweit die Industrie überhaupt betroffen ist - die CO2 - Minderungsleistungen durch KWK im Rahmen der Klimavereinbarung vom 9. November 2000 voll auf die Minderungszusage in dieser neuen Vereinbarung angerechnet werden. Dies wird durch das Monitoring gemäß Ziffer III der neuen Vereinbarung in direkter Verbindung mit dem Monitoring für die Klimaschutzvereinbarung vom 9. November 2000 gewährleistet.