Dezember 1999

991201

ENERGIE-CHRONIK


Verbände unterzeichneten neue Vereinbarung zur Durchleitung

Die Spitzenverbände der Stromwirtschaft und ihrer Großabnehmer unterzeichneten am 13.12. die neue Verbändevereinbarung zur Durchleitung, auf deren Eckpunkte sie sich bereits Ende September verständigt hatten (990911). Die Vereinbarung muss noch von der Bundesregierung gebilligt sowie von den Wettbewerbsbehörden in Berlin und Brüssel genehmigt werden. Unklar ist außerdem noch, ob und wie die Kosten umgelegt werden sollen, die beim Wechsel eines Versorgers entstehen. Auf Wunsch des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) wurde in einer Protokollerklärung festgehalten, dass diese Kosten "separat in Rechnung gestellt werden" können. Weitere Unterzeichner des Papiers sind der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) die Deutsche Verbundgesellschaft (DVG) und die Arbeitsgemeinschaft Regionaler Energieversorgungsunternehmen (ARE).

Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2001. Sie sieht gegenüber der ersten Regelung (980404) eine wesentliche Vereinfachung des Verfahrens vor. Um den Unterschied zur alten "transaktionsbezogenen" Sichtweise deutlich zu machen, ersetzt die neue Verbändevereinbarung den Begriff Durchleitung durch den der "Netznutzung". Während bisher jeder Durchleitungsfall individuell berechnet werden musste, zahlen künftig Endverbraucher als Netznutzer ein pauschaliertes jährliches Netznutzungsentgelt. Dessen Höhe hängt von der Spannungsebene ab, auf der sie sich beim Netzbetreiber einklinken. Damit sind auch die anteilige Nutzung überlagerter Spannungsebenen sowie Übertragungsverluste und Systemdienstleistungen abgegolten. Der bisherige entfernungsabhängige Zuschlag entfällt. Allerdings wird der deutsche Strommarkt in zwei Handelszonen eingeteilt: Wenn ein Stromhändler beide Zonen in Anspruch nimmt, muss er zuzüglich zum Netznutzungsentgelt für den Saldo der ausgetauschten Energiemengen ein Transportentgelt von 0,25 Pfennig pro Kilowattstunde zahlen. Analoge Entgelte werden beim grenzüberschreitenden Handel erhoben. Gegenläufige Lieferungen können in beiden Fällen aufgerechnet werden. Die Netznutzer haben außerdem das Recht, innerhalb einer der acht Regelzonen des deutschen Verbundnetzes sogenannte Bilanzkreise zu bilden, innerhalb derer Einspeisungen und Entnahmen saldiert werden. Zur Vereinfachung des Massengeschäfts mit Privatkunden sollen synthetische Lastprofile heranzogen werden, die aufwendige Meßeinrichtungen beim Endverbraucher entbehrlich machen. Solche repräsentativen Standardlastprofile sind im Auftrag der VDEW erarbeitet worden und stehen den Netzbetreibern zur Verfügung (991003)

Der Text der neuen Verbändevereinbarung kann im Internet unter www.strom.de eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden. Mitglieder der VDEW haben unter der Internet-Adresse www.vdew.net außerdem Zugriff auf die repräsentativen Lastprofile und weitere Materialien zur Durchleitung.