November 1999

991106

ENERGIE-CHRONIK


Nur drei Stadtwerke hätten Anspruch auf Unterstützung für Kraft-Wärme-Kopplung

Kommunale Energieversorger, die mehr als 25 Prozent ihres Stromabsatzes mit Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Kohle decken, sollen eine auf fünf Jahre befristete Unterstützung erhalten. Darauf verständigten sich am 8.11. die Energiepolitiker der rot-grünen Koalition bei einem Treffen mit den Gewerkschaftsvorsitzenden Herbert Mai (ÖTV) und Hubertus Schmoldt (IG Bergbau, Chemie, Energie) im Bundeskanzleramt. Die Unterstützung soll durch eine Umlage auf alle Stromverbraucher finanziert werden, die etwa 0,2 Pfennig pro Kilowattstunde beträgt (Berliner Zeitung, 9.11; Handelsblatt, 10.11.).

Die jetzt vereinbarte Regelung soll Stadtwerken mit kohlebefeuerten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen helfen, die wegen des Verfalls der Strompreise nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Sie präzisiert eine frühere Vereinbarung, die am 29.9. bei einem ähnlichen Spitzengespräch zwischen Koaliton und Gewerkschaften getroffen wurde (990904). Allerdings würden nach Berechnungen der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) nur drei kommunale Stromversorger die genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Bundesregierung geht dagegen anscheinend von rund 25 Stadtwerken aus, die Anrecht auf Unterstützung hätten. Möglicherweise hat man im Bundeswirtschaftsministerium die Begriffe "Stromabsatz" und "Stromerzeugung" verwechselt. Die Regelung dürfte deshalb in der beschlossenen Form kaum verwirklicht werden.

Der Deutsche Städtetag sieht in der geplanten Regelung grundsätzlich eine "Sterbehilfe für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung". Schon die Befristung auf fünf Jahre zeige, dass keineswegs an eine langfristige Sicherung der Kraft-Wärme-Kopplung gedacht sei. Der Bundesverband der Energieabnehmer (VEA) kritisierte die vorgesehene Umlage auf alle Stromverbraucher, da sie einer "Wiedereinführung des Kohlepfennigs" gleichkomme (VWD, 11.11. u. 9.11.).