September 1999

990914

ENERGIE-CHRONIK


Gericht verbietet Zugabe von Fernsehgerät bei Abschluss eines Stromliefervertrags

Der Elektrohandelskette ProMarkt ist es vom Landgericht Mannheim untersagt worden, ihr Stromangebot für Haushaltskunden (990602 u. 990802) durch einen Farbfernseher als Zugabe attraktiver zu gestalten. ProMarkt hatte den Kunden für den Abschluss eines Stromvertrags "ares Timepack 24" über zwei Jahre einen Farbfernseher, der normalerweise 199 Mark kostet, für lediglich eine Mark angeboten. Auf Antrag der Mannheimer MVV Energie AG stellte das Gericht fest, dass es sich dabei um unlauteren Wettbewerb und einen Verstoß gegen die Zugabe-Verordnung handele, die es verbietet, im Geschäftsverkehr Waren oder Leistungen mit Zugaben anzubieten (Handelsblatt, 23.9.).