Juli 1999

990738

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel überprüft Stromeinspeisungsgesetz

Die EU-Komission beschloß am 20.7. die Einleitung eines beihilferechtlichen Verfahrens gegen die Bundesregierung wegen des Stromeinspeisungsgesetzes, da die Ökosteuer nicht von der Bemessungsbasis ausgenommen wurde und somit der Tatbestand einer neuen Beihilfe geschaffen worden sei (FAZ, 19.7. u. 21.7.).