Juli 1999 |
990738 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die EU-Komission beschloß am 20.7. die Einleitung
eines beihilferechtlichen Verfahrens gegen die Bundesregierung wegen des
Stromeinspeisungsgesetzes, da die Ökosteuer nicht von der Bemessungsbasis
ausgenommen wurde und somit der Tatbestand einer neuen Beihilfe geschaffen
worden sei (FAZ, 19.7. u. 21.7.).