Juli 1999

990719

ENERGIE-CHRONIK


EnBW leitet durch und hofft auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen die EnBW Transportnetze AG wegen mißbräuchlicher Verweigerung der Stromdurchleitung (990215) eingestellt, nachdem sich die EnBW bereiterklärte, Strom der Aare Tessin AG an die Stadtwerke Waldshut-Tiengen durchzuleiten. Vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Mannheim, das die EnBW zur Durchleitung verpflichtete (990401). Die EnBW betonte, daß die nunmehr vorgenommene Durchleitung das Berufungsverfahren gegen das Mannheimer Urteil vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe "nicht tangiert" (FAZ, 14.7.).

Mit den Bodensee-Städten Friedrichshafen und Konstanz hat die EnBW zwei weitere kommunale Großkunden verloren: Die Technischen Werke Friedrichshafen GmbH wollen ihren Strom spätestens ab Januar 2000 von der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG (Verbund) beziehen, während die Stadtwerke Konstanz einen Liefervertrag mit der Enron Energie GmbH geschlossen haben (ZfK, 3.7.).

Die Stadtwerke Buchen werden dagegen weiterhin ihren Strom von der EnBW beziehen. Wie die EnBW mitteilte, wurde am 30.7. ein Vertrag über "längerfristige Zusammenarbeit" mit "wettbewerbsfähigen Strombezugskosten" unterzeichnet.