Juni 1999 |
990619 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Schweizer Bundesrat hat dem Parlament einen Gesetzentwurf zur stufenweisen Öffnung des Strommarktes binnen sechs Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgelegt. Die Marktöffnung wird voraussichtlich im Jahr 2001 beginnen. Die anfängliche Quote beträgt 21 Prozent und erhöht sich nach drei Jahren auf rund 34 Prozent. Nach weiteren drei Jahren soll die Marktöffnung vollzogen sein. Um die Durchleitung zu ermöglichen, sieht der Gesetzentwurf vor, daß die Betreiber des Übertragungsnetzes eine nationale Netzgesellschaft errichten. Angesprochen sind hier in erster Linie die sechs "Überlandwerke" Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel), Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK), Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW), SA l'Énergie de L'Ouest-Suisse (EOS), Bernische Kraftwerke Energie AG (BKW), Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG (EGL) und das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ). Sollten sich diese Unternehmen nicht binnen drei Jahren auf eine Netzgesellschaft einigen, will der Bundesrat die Gründung selber in die Hand nehmen. Streitigkeiten über Durchleitungspflicht und -entgelte soll eine vom Bundesrat gewählte Schiedskommission entscheiden (NZZ, 8.6.; FAZ, 12.6.).
Mit Blick auf den Wettbewerb haben in der
Westschweiz drei regionale Stromversorger, die zusammen etwa ein
Achtel des schweizerischen Strommarktes bedienen, eine strategische
Allianz vereinbart. Es handelt sich um die Unternehmen VCE -
Romande Énergie, Electricité Neuchâteloise
(Ensa) und Freiburgische Elektrizitätswerke (FEW). "Nach
dieser ersten interkantonalen Stromallianz steht die Strombranche
nun nicht nur vor einer kulturellen Revolution, sondern auch vor
einem erbarmungslosen Verdrängungswettbewerb", schrieb
die Neue Zürcher Zeitung (22.6.).