September 1998 |
980919 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg
gab am 25.9. einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz
Deutschlands (BUND) vom 13.11. vorigen Jahres insoweit statt,
als in dem Antrag die Unterlassung der weiteren Einlagerung radioaktiver
Abfälle im Ostfeld des Endlagers Morsleben gefordert wurde.
Wie es in der Urteilsbegründung heißt, wird die Nutzung
des Ostfelds durch die noch gültige alte Betriebsgenehmigung
aus DDR-Zeiten nicht gedeckt und ist daher "planfeststellungsbedürftig".
Obwohl die Gerichtsentscheidung nicht den Gesamtbetrieb des Endlagers
außer Kraft setzt, verfügte das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) daraufhin einen generellen Einlagerungsstopp
für Deutschlands einziges Endlager für schwach- und
mittelradioaktive Abfälle. Rechtlich hat die Entscheidung
über den Eilantrag vorläufigen Charakter. Das Bundesamt
äußerte die Erwartung, daß eine detaillierte
Prüfung im Hauptsacheverfahren eine positive Entscheidung
bringen werde, welche die Einlagerung radioaktiver Abfälle
im Ostfeld wieder möglich mache (FR, 26.9. u. 1.10.).