August 1998 |
980830 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Veag Vereinigte Energiewerke AG reichte am 13.8. beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das neugefaßte Stromeinspeisungsgesetz ein. Die Beschwerde richtet sich speziell gegen die sogenannte Härteklausel (971101). Dieser Neuregelung zufolge müssen Energieversorger den eingespeisten Strom künftig nur noch in dem Umfange vergüten, wie die Einspeisungen nicht mehr als fünf Prozent ihres gesamten Stromabsatzes ausmachen. Im übrigen geht die Belastung auf den vorgelagerten Netzbetreiber - in diesem Falle die Veag - über, bis auch hier das Limit von fünf Prozent erreicht ist. Nach Veag-Angaben werden schon in diesem Jahr vier von zwölf regionalen Veag-Kunden die Fünf-Prozent-Klausel erfüllen.
Grundsätzlich sieht die Veag in dem
Gesetz einen massiven Verstoß gegen das Prinzip der wettbewerblichen
Chancengleichheit. Die daraus resultierende Belastung der ostdeutschen
Stromwirtschaft werde schon in Kürze jährlich ca. 250
Millionen Mark erreichen. Die Zwangssubventionierung konterkariere
das Ziel, im Osten möglichst bald ein Preisniveau wie im
Westen zu erreichen. Auch führe jede Kilowattstunde Windenergie
zu einer schlechteren Auslastung der Braunkohlekraftwerke (Handelsblatt,
14.8.).